Urteilsschelte eines verfassungswidrigen Urteils,
Geschäftsnummer 12 E 591/03 (2)
des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main
Am 22.10.2003 erging ein Urteil (Geschäftsnummer 12 E 591/03 (2)) des Verwaltungsgerichtes
Frankfurt am Main in der Verwaltungsgerichtsache des Dr. med. Ryke Geerd Hamer
als Kläger gegen das Land Hessen als Beklagten. Dabei war Hessen vertreten
durch das Landesprüfungsamt für Heilberufe. Die Klage wurde abgewiesen.
Hamer hatte darauf geklagt, seine Approbation wiederzubekommen. Diese war ihm
am 8. April 1986 entzogen worden (war widerrufen worden). Generell wurde der
Entzug der Approbation damals - wie auch heute - damit begründet, daß
er - Hamer - "nicht ... in der Lage sei, sein praktisches ärztliches
Handeln an der Einsicht in die ärztlichen Gegebenheiten auszurichten. Der
Kläger [Hamer] sei durch eine wahnähnliche Gewißheit, seine
wissenschaftlichen Erkenntnisse seien unantastbar, geprägt."
(Siehe "Tatbestand", zitiert nach
http://www.med-con.de/html/hamvg.html
vom 18.12.03, Tat Abs 2.)
Diese seine wissenschaftlichen Erkenntnisse sind - so Hamers und auch meine
Ansicht - das Verstehen dessen, was bisher, letztlich fälschlicherweise,
als Krankheit interpretiert wurde. Hamer versteht das Krebsgeschehen als ein
im archaisch-biologischen Sinne sinnvolles Geschehen. Es ist einer existentiellen
Notlage geschuldet und vom Organismus gewollt und eine Organfunktionsverstärkung
bzw. im Falle der Problemlösung dann meist auch der Rückbau der Organfunktionsverstärker.
Dieses Geschehen ist zielorientiert (wie z.B. auch das Geschehen einer Wundheilung)
und damit vorübergehend und niemals "bösartig". Allerdings
ist es manchmal durchaus gefährlich, weil eben einer existentiellen Notlage
geschuldet - und diese bedeutet die eigentliche Gefahr. Das Krebsgeschehen wurde
von Hamer vollständig erfaßt, wie die von Hamer entwickelte "Wissenschaftliche
Tabelle der Neuen Medizin" zeigt. Diese Tabelle ermöglicht ähnlich,
wie es das Periodensystem der chemischen Elemente für die chemischen Elemente
tut, alle "Krebs-Krankheiten" (korrekt: Sinnvollen biologischen Sonderprogramme)
zu ordnen. Über diese Ordnung bzw. Klassifizierung hinaus gestattet es
im "Krankheitsfall" (also beim Ablaufen eines sinnvollen biologischen
Sonderprogramms) vorherzusagen, was im bzw. dem Organismus zwangsläufig
geschehen wird. Die weiteren Erkenntnisse seien hier nicht erwähnt. Der
geneigte Leser möge sich mit Hilfe der Literatur informieren.
Im folgenden wird das Urteil bzw. dessen Begründung in einem bestimmten
Licht dargestellt, um deutlich zu machen, wie absurd und unwissenschaftlich,
dabei aber auch wie politisch und befangen und sehr oft gar bösartig argumentiert
wird. In der nun folgenden Darstellung wird die kopernikanische Wende zu Hilfe
genommen. Leider ist diese argumentativ schon häufig verwendet worden auch
für illegitime Zwecke. Aber die Argumente werden für sich sprechen.
Kopernikanische Wende ist ein Begriff, "der eine grundlegende Veränderung
in Weltsicht, menschlichem Selbstverständnis und wissenschaftlichem Erklären
in der Neuzeit versinnbildlichen soll. Dabei wird die kopernikanische Erkenntnis
als Sinnbild für den Primat der konstruktiven Vernunft über die Abhängigkeit
menschlichen Denkens von der sinnlichen Erfahrung angesehen" (nach Brockhaus
Enzyklopädie 2001). Die "kopernikanischen Erkenntnisse" Hamers
sind, Krankheit - insbesondere Krebs, psychische Krankheiten bis hin zu spontanen
Straftaten - anders als bisher zu verstehen, nämlich "konstruktiv
vernünftig". Sein Verstehen hält allen Überprüfungen
gemäß wissenschaftlichen Standards stand. Der hier entscheidende
Unterschied zwischen den Entdeckungen von Kopernikus, Kepler, Galilei und zuletzt
Newton und denen von Hamer ist, daß die ersten eine physikalisch-kosmologische
Entdeckung machten. Ihr System war entweder astronomisch zu überprüfen
durch Vorhersage zukünftigen Geschehens aus den Daten der Vergangenheit
heraus oder durch Experimente. Ihre zuerst allen Augenschein widersprechenden
Theorien berührten nicht unmittelbar d.h. "biologisch" menschliches
Leben und lösten damit nicht unmittelbar existentielle Ängste aus.
Sie berührten nur - sozusagen aus Versehen und das aus ihrem rein naturwissenschaftlichen Selbstverständnis heraus - die kirchlich-dogmatischen Theorien zum Universum und zu Gott. Um Leben (z.B. eines Patienten) unmittelbar oder um biologische Probleme ging es hier nicht. Das will und kann im übrigen die bis heute letztlich physikalistisch ausgerichtete Naturwissenschaft auch nicht. Ihre Experimente sind ja Maschinen, also unbelebte Zusammenhänge. Das Leben (das "Geheimnisvolle" und wohl nie ganz zu verstehende) entspringt einer "Lebenskraft", die zum einen dem Organismus als Entität, als Ganzheit, das Leben ermöglicht und zum anderen etwas, das auch oft Lebenskraft genannt wird, nämlich etwas in der Welt, das das zuläßt oder gar will. Forscher, die diese Lebenskraft wissenschaftlich verstehen wollten, also Vertreter des Vitalismus, wurden und werden verlacht. Ihr Problem war, daß auch sie - wie ihre antivitalistischen Gegner - bisher keine wissenschaftlichen Ergebnisse liefern konnten, um Leben zu verstehen. Im vitalistischen Sinne nun hat Hamer durch seine (durchaus auch meßbaren) Entdeckungen, wie der Organismus als Entität bei "Krankheit" - also nach dem Starten des sinnvollen biologischen Sonderprogramms - agiert, ein bedeutendes Stück wissenschaftlicher Erklärung für den Vitalismus geleistet. Ich erinnere an den Zusammenhang zwischen dem Geschehen im Gehirn (visuell zu verfolgen in Gehirn-CTs) und dem organischen Geschehen (zu erkennen mit Hilfe aller üblichen medizinischen Beobachtungsverfahren) und dem Organismus (der - wenn Mensch - seine Lebenssituation beschreiben kann; selbst wenn er das nicht kann, ist diese von den anderen zu erkennen!). Und diese Entität spielt niemals verrückt, wie es angeblich das "komische Immunsystem" der Mediziner tun kann. Man denke an die Absurdität einer "Autoimmunkrankheit". Die Anti-Vitalisten "riechen" all das und meinen, Vitalismus sei doch schon längst und endgültig erledigt; deshalb schauen sie gar nicht mehr hin, sondern "lachen" sofort - bzw. sie tun leider mehr, als nur zu lachen, sie sabotieren. Diese Sabotage ist also u.a. an ihrem Verhalten gegenüber dem Vitalismus zu erkennen.
Die Medizin und auch die Biologie - und damit sind wir wieder bei Hamer und
dem oben benannten Unterschied - müssen diese Lebenskraft (die eben die
fünf biologischen Naturgesetze der Neuen Medizin beinhaltet) verstehen,
wenn sie wirklich Organismen und damit Menschen bzw. kranke Menschen verstehen
und damit heilen wollen. Aller sinnlicher Erfahrung nach scheinen Krankheiten
etwas störendes, ja bösartiges zu sein. Daß sie höchster
Ausdruck und Ergebnis der Lebenskraft eines Organismus sein könnten, der
ein seiner existentiellen Notlage entsprechendes und gewollt gestartetes Sonderprogramm
fährt, um seine Überlebenschance zu erhöhen, erscheint dem schulmedizinisch
Geschulten absurd. Denn das medizinische Dogma lautet bis heute: Alles, was
unnormal ist, ist krank. Daß unnormales Geschehen in bestimmten unnormalen
Situationen normal ist, dies zu erkennen, heißt eine kopernikanische Wende
zu vollziehen oder schon vollzogen zu haben. Was dem einen Heliozentrismus und
damit folgend Kosmologie und der Tod des naiven Gottesverständnisses ist,
ist hier - bei "Hamer" - in gewissem Sinne Verständnis der Lebenskraft
und damit folgend ein völlig neues Verstehen von "Krankheit"
und das Ende des naiven, "normativen" Gesundheitsverständnisses.
Bei der Abwehr des Medizinverständnisses von Hamer und der germanischen
Neuen Medizin geht es genauso um wissenschaftliches (Nicht)Verstehen und herrschaftliches
bzw. politisch-ideologisch begründetes Abwehren neuer Erkenntnisse wie
damals beim Abwehren des kopernikanisch-newtonianischen Systems.
Dies soll nun demonstriert werden durch Umformulierungen von Textpassagen aus
dem Urteil gegen Hamer, so daß diese für Kopernikus & Co zu gelten
scheinen. Der "Aha-Effekt" ist garantiert. Diesen Texten folgen meist
Kommentare. (Dabei gilt: "Kopernikus & Co" meint alle vier: Kopernikus,
Kepler, Galilei und Newton.)
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Hamer:
"... gelangte der Kläger [Hamer] zu der Ansicht, die Ursache einer
jeden Krebserkrankung gefunden zu haben sowie imstande zu sein, diese in jedwedem
Stadium heilen zu können" (Tat Abs 1).
Kommentar: Teil eins stimmt (Ursache einer jeden Krebserkrankung gefunden zu
haben), Teil zwei ist falsch (imstande zu sein, diese in jedwedem Stadium heilen
zu können) und von Hamer niemals so gesagt worden.
Kopernikus & Co
... gelangte der Angeklagte [Kopernikus & Co] zu der Ansicht, die Ursache
einer jeden Bewegung gefunden zu haben sowie imstande zu sein, diese praktisch
beliebig beeinflussen zu können" (Tat Abs 1).
Kommentar: Teil eins stimmt (Ursache einer jeden Bewegung gefunden zu haben),
Teil zwei ist falsch (imstande zu sein, diese praktisch beliebig beeinflussen
zu können) und von Kopernikus & Co niemals so gesagt worden.
BEMERKUNG:
Das Urteil (Geschäftsnummer 12 E 591/03 (2)) des Verwaltungsgerichtes Frankfurt
am Main enthält einen logischen Fehler, nämlich zwei Aussagen, die
sich widersprechen. Einerseits steht geschrieben und wird damit Hamer unterstellt,
dies geäußert oder geschrieben zu haben: " ... gelangte der
Kläger [Hamer] zu der Ansicht, ... jede Krebserkrankung ... in jedwedem
Stadium heilen zu können" (Tat Abs 1). Andererseits wird Hamer zugebilligt,
sinngemäß sich wie folgt geäußert zu haben: "Ca.
5% der Patienten würden sterben, weil sie nicht in der Lage gewesen seien,
ihre eigenen Konflikte zu lösen" (Tat Abs 7). Hier argumentieren die
Richter also widersprüchlich und unterstellen Aussagen und argumentieren
damit unlogisch und pflegen den Mythos bzw. die Unterstellung Hamers als "selbsternannter
Wunderheiler". Schon von daher müßte das Gericht als befangen
abgelehnt werden.
Zusatzbemerkung: Es kann sein, daß es im Ablauf des Sonderprogramms zu
spät ist. D.h. eine Konfliktlösung würde den sicheren Tod - dann
bei der epileptoiden Krise - bedeuten. Also: Selbst die Konfliktlösung
bringt nicht mit Sicherheit Rettung und Heilung. Dies ist selbstverständlich
in der von Hamer veröffentlichten Literatur nachzulesen.
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Hamer:
"... der Widerruf der Approbation sei gemäß ... der Bundesärzteordnung
... zu Recht erfolgt. Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, daß
der Kläger [Hamer] aufgrund seiner geistig-seelischen Konstitution nicht
mehr in der Lage sei, sein praktisches ärztliches Handeln an der Einsicht
in die ärztlichen Gegebenheiten auszurichten. Der Kläger [Hamer] sei
durch eine wahnähnliche Gewißheit, seine wissenschaftlichen Erkenntnisse
seien unantastbar, geprägt (Tat Abs 2).
Kommentar: Die Bundesärzteordnung ist ein Gesetz (hat Gesetzescharakter)
und hat mit Wissenschaft nichts zu tun, sondern mit Zunft- und damit Herrschaftsdenken
(damit ist es eigentlich ein nicht rechtmäßiges Gesetz). Und was
sind ärztliche Gegebenheiten? Diese sind von der Zunft bestimmt und nicht
durch Wissenschaftlichkeit. Und wo ist die wahnähnliche Gewißheit,
seine wissenschaftlichen Erkenntnisse seien unantastbar? Sie sind nicht widerlegbar
bzw. wenn doch, dann in einem Sinne (gemäß "nach vorwärts
Veränderungen offen"), der Hamer gefallen würde (man denke an
die mühsam errungenen Erkenntnisse zu Syndromen und Konstellationen). Jeder
Wissenschaftler agiert wahnähnlich, weil er wie selbstverständlich
("wahnhaft") davon ausgeht, daß es Regeln gibt, die es zu finden
gilt und die er als Naturgesetze bezeichnet.
Kopernikus & Co
... der Widerruf der Erlaubnis Galileis, Wissenschaft treiben zu dürfen,
sei gemäß ... des Kirchenrechts ... zu Recht erzwungen worden. Es
bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, daß der Angeklagte [Kopernikus
& Co] aufgrund seiner geistig-seelischen Konstitution nicht mehr in der
Lage sei, sein praktisches wissenschaftliches = kirchliches Handeln an der Einsicht
in die kirchlichen Gegebenheiten auszurichten. Der Angeklagte [Kopernikus &
Co] sei durch eine wahnähnliche Gewißheit, seine wissenschaftlichen
Erkenntnisse seien unantastbar, geprägt (Tat Abs 2).
Kommentar: Das "Kirchenrecht" ist eine willkürliche Gesetzessammlung
und hat mit Wissenschaft nichts zu tun, sondern mit Herrschaftsdenken. Und was
sind kirchliche Gegebenheiten? Diese sind von der Kirche bestimmt, nicht durch
Wissenschaftlichkeit. Und wo ist die wahnähnliche Gewißheit, seine
wissenschaftlichen Erkenntnisse seien unantastbar? Sie sind nicht widerlegbar
bzw. wenn doch, dann in einem Sinne (gemäß "nach vorwärts
Veränderungen offen"), der Kopernikus & Co gefallen würde
(man denke an die mühsam errungenen Erkenntnisse zu Fallgesetzen und Planetenkonstellationen).
Jeder Wissenschaftler agiert wahnähnlich, weil er wie selbstverständlich
("wahnhaft") davon ausgeht, daß es Regeln gibt, die es zu finden
gilt und die er als Naturgesetze bezeichnet.
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Hamer
Der Kläger [Hamer] ... meint, es "habe sich erwiesen, dass die ´Neue
Medizin´ der bisherigen [Medizin] auf den meisten Gebieten weit überlegen
sei und daher in der Therapie nicht mehr blockiert werden dürfe" (Tat
Abs 3).
Kopernikus & Co
Der Angeklagte [Kopernikus & Co] ... meint, es habe sich erwiesen, dass
das heliozentrische System dem bisherigen [geozentrischen System] auf den meisten
Gebieten weit überlegen sei und daher in der Anwendung auf Probleme nicht
mehr blockiert werden dürfe (Tat Abs 3).
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Hamer
"... der Kläger [Hamer] erfülle nicht die Voraussetzungen nach
§ ... der Bundesärzteordnung ... Im Bewußtsein dieser Verpflichtung
[der Gesundheit des Einzelnen und des Volkes zu dienen] sei er gehalten, den
ärztlichen Beruf nach den Regeln der ärztlichen Kunst auszuüben
und dabei die Grenzen des eigenen Wissens und Könnens zu erkennen und danach
zu handeln (...). Dies setze voraus, dass der Arzt ... neben anderen auch die
Grundlagen der medizinischen Wissenschaft insgesamt zu berücksichtigen
habe. Dabei habe er sein praktisch ärztliches Handeln an der Einsicht in
alle ärztlichen Gegebenheiten auszurichten (Tat Abs 3).
Kopernikus & Co
"... der Angeklagte [Kopernikus & Co] erfülle nicht die Voraussetzungen
nach § ... des Kirchenrechts... Im Bewußtsein dieser Verpflichtung
[der kirchlich-geistigen Gesundheit des Einzelnen und des Volkes zu dienen]
sei er gehalten, den wissenschaftlichen = kirchlichen Beruf nach den Regeln
der kirchlich diktierten Kunst auszuüben und dabei die Grenzen des erlaubten
Wissens und Könnens anzuerkennen und danach zu handeln (...). Dies setze
voraus, dass der Wissenschaftler... neben anderen auch die Grundlagen der kirchlich
diktierten Wissenschaft insgesamt zu berücksichtigen habe. Dabei habe er
sein praktisch wissenschaftliches = kirchliches Handeln an der Einsicht in alle
kirchlichen Gegebenheiten auszurichten (Tat Abs 3).
Kommentar: Hier ist nicht "1:1" umformuliert worden. Das Perverse
in der heutigen Medizin ist ja, daß ärztlich im Sinne von Zunft oder
Bundesärztekammer gleichgesetzt wird mit ärztlich im Sinne von wissenschaftlich.
Kopernikus & Co war schon früh klar, daß kirchlich bzw. kirchlich
diktiert etwas anderes ist als (natur)wissenschaftlich. Deshalb das neue Wort
"Naturwissenschaft". Die Mediziner haben es mit ihrer bewußt
inszenierten und diktierten Begriffsverwirrung so weit gebracht, daß gar
nicht mehr sauber gedacht und unterschieden werden kann. Für sie gilt ärztlich
= wissenschaftlich, wobei aber meist für sie gilt: ärztlich = zunftgemäß
= herrschaftlich. Analog muß in der hier vorgenommenen Übertragung
dann stehen - und so ist er hier im Sinne medizinischen Denkens durchgeführt
worden: wissenschaftlich = kirchlich.
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Hamer
"Nach dem rechtskräftigen Beschluß des OVG Koblenz ... sei davon
auszugehen, daß der Kläger [Hamer] in der Diagnostik und Therapie
insbesondere krebskranker Patienten einer von ihm begründeten Lehre, der
sog. ´Neuen Medizin´ den absoluten Vorrang einräumen und dabei
zugleich Möglichkeiten, die sich mit ihren Methoden nicht vereinbaren ließen,
von der Anwendung ausschließe. Er sei folglich nicht bereit, Patienten
in Kenntnis der ärztlichen Gegebenheiten der nach dem derzeit anerkannten
Wissenstand gebotenen Behandlung zuzuführen" (Tat Abs 3).
Kopernikus & Co
Nach dem rechtskräftigen Beschluß der Inquisition ... sei davon auszugehen,
daß der Angeklagte [Kopernikus & Co] in der Analyse und in der Anwendung
auf insbesondere astronomischer Probleme einer von ihm begründeten Lehre,
der sog. ´Naturwissenschaft´ bzw. dem Heliozentrismus den absoluten
Vorrang einräumen und dabei zugleich Möglichkeiten, die sich mit ihren
Methoden nicht vereinbaren ließen, von der Anwendung ausschließe.
Er sei folglich nicht bereit, Probleme in Kenntnis der kirchlich diktierten
Gegebenheiten der nach dem derzeit kirchlich geduldeten Wissenstand gebotenen
Problemlösungsstrategie zuzuführen (Tat Abs 3).
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Hamer
Die Klage ist nicht begründet ...
Der Kläger [Hamer] erfüllt nicht sämtliche für die Erteilung
der Approbation erforderlichen Voraussetzungen. Nach § ... BÄO ...
ist die Approbation als Arzt nur zu erteilen, wenn der Antragsteller sich nicht
eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit
oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes ergibt.
Dies trifft auf den Kläger [Hamer] jedoch nicht zu, denn bei ihm liegt
eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs vor.
Unzuverlässig ist derjenige, der nach seiner Gesamtpersönlichkeit
keine ausreichende Gewähr für eine ordnungsgemäße Berufsausübung
bietet (... BÄO, ... Bundesrecht)" (Ent Abs 2).
Kopernikus & Co
Die Anklage ist begründet.......
Der Angeklagte [Kopernikus & Co] erfüllt nicht sämtliche für
die Erteilung der Erlaubnis, als Wissenschaftler arbeiten zu dürfen, erforderlichen
Voraussetzungen. Nach § ... Kirchenrecht ... ist diese Erlaubnis nur zu
erteilen, wenn der Überprüfte sich nicht eines Verhaltens schuldig
gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit
zur Ausübung des wissenschaftlichen = kirchlichen Berufes ergibt. Dies
trifft auf den Angeklagten [Kopernikus & Co] jedoch nicht zu, denn bei ihm
liegt eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des wissenschaftlichen =
kirchlichen Berufs vor. Unzuverlässig ist derjenige, der nach seiner Gesamtpersönlichkeit
keine ausreichende Gewähr für eine ordnungsgemäße Berufsausübung
bietet (... Kirchenrecht)" (Ent Abs 2).
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Hamer
Nach § 1 BÄO dient der Arzt in der Ausübung seines Berufes der
Gesundheit des Einzelnen und des gesamten Volkes. Im Bewußtsein dieser
Verpflichtung ist er gehalten, den ärztlichen Beruf nach den Regeln der
ärztlichen Kunst auszuüben und dabei die Grenzen des eigenen Wissens
und Könnens zu erkennen und danach zu handeln (vgl. § 4 Abs. 2 S.
2 BÄO). Dies setzt voraus, daß der Arzt regelmäßig im
wohlverstandenen Interesse eines Patienten neben anderem auch die Grundlagen
und Entwicklungen der medizinischen Wissenschaft insgesamt zu berücksichtigen
hat. Es gehört somit zur Berufspflicht, daß der Arzt sein praktisches
Handeln an der Einsicht in alle ärztlichen Gegebenheiten auszurichten hat.
Der Kläger [Hamer] bietet nicht die Gewähr, dieser ärztlichen
Verpflichtung nachzukommen. Vielmehr ist aufgrund seiner bisherigen Einlassungen
davon auszugehen, daß er nicht Willens oder in der Lage ist, sein praktisches
ärztliches Handeln an der Einsicht in alle ärztlichen Gegebenheiten
auszurichten. Die vom Kläger [Hamer] während des Laufes des Verwaltungsverfahrens
gemachten Äußerungen zeigen, daß er in Diagnostik und Therapie
krebskranker Menschen der von ihm begründeten Lehre der sogenannten ´Neuen
Medizin´ den absoluten Vorrang einräumt und andere Ansätze und
Methoden bei der Behandlung von vornherein ausschließt. Da der Kläger
[Hamer] für die von ihm vertretene Lehre einen Absolutheitsanspruch geltend
macht, steht ernsthaft zu befürchten, daß Patienten einer umfassenden
Behandlung nicht zugeführt werden" (Ent Abs 4).
Kopernikus & Co
Nach Kirchenrecht dient der Wissenschaftler in der Ausübung seines Berufes
der kirchlich-geistigen Gesundheit des Einzelnen und des gesamten Volkes. Im
Bewußtsein dieser Verpflichtung ist er gehalten, den wissenschaftlichen
= kirchlichen Beruf nach den kirchlich diktierten Regeln auszuüben und
dabei die von der Kirche diktierten Grenzen des (eigenen) Wissens und Könnens
anzuerkennen und danach zu handeln (vgl. Kirchenrecht). Dies setzt voraus, daß
der Wissenschaftler regelmäßig im wohlverstandenen Interesse eines
ihn und seine Probleme Wahrnehmenden neben anderem auch die Grundlagen und Entwicklungen
der kirchlich genehmigten Wissenschaft insgesamt zu berücksichtigen hat.
Es gehört somit zur Berufspflicht, daß der Wissenschaftler sein praktisches
Handeln an der Einsicht in alle kirchlichen Gegebenheiten auszurichten. Der
Angeklagte [Kopernikus & Co] bietet nicht die Gewähr, dieser kirchlichen
Verpflichtung nachzukommen. Vielmehr ist aufgrund seiner bisherigen Einlassungen
davon auszugehen, daß er nicht Willens oder in der Lage ist, sein praktisches
wissenschaftliches = kirchliches Handeln an der Einsicht in alle kirchlichen
Gegebenheiten auszurichten. Die vom Angeklagten [Kopernikus & Co] während
der verschiedenen Inquisitionsverfahren gemachten Äußerungen zeigen,
daß er in Analyse und Anwendung auf astronomische Probleme der von ihm
begründeten Lehre der sogenannten ´Naturwissenschaft´ und insbesondere
dem heliozentrischen System den absoluten Vorrang einräumt und andere Ansätze
und Methoden von vornherein ausschließt. Da der Angeklagte [Kopernikus
& Co] für die von ihm vertretene Lehre einen Absolutheitsanspruch geltend
macht, steht ernsthaft zu befürchten, daß Problemlösungen nicht
umfassend sein werden" (Ent Abs 4).
Kommentar: Bei Kopernikus & Co scheint es klar: Das kirchlich diktierte,
alte geozentrische System und das neue heliozentrisches System schließen
einander aus. Deshalb ergibt es keinen Sinn, zu fordern, bei jeder astronomischen
Problemlösung beide Systeme anzuwenden. Das wäre doppelte Arbeit und
ergäbe im Fall "Geozentrismus" - außer in der Schlußbetrachtung
- keine physikalisch bzw. per Augenschein interpretierbaren Ergebnisse. Im Falle
der Medizin ist es nun so, daß es für den Patienten nur eine Therapie
gibt: "Entweder - oder!" Wie der Volksmund sagt: In der allerhöchsten
Not führt der Mittelweg zum Tod. Was bei der Astronomie einleuchtend ist,
daß nämlich beide Systeme nicht gemischt angewendet werden dürfen
und können (dann käme nur Unsinn oder gar gar nichts heraus), scheint
den Medizinern nicht einsichtig, daß nämlich beide Systeme (Schulmedizin
und germanische Neue Medizin) nicht gemischt angewendet werden dürfen oder
können (dann käme nur Unsinn heraus, d.h. hier - wie schon oft beobachtet
und dann der germanischen Neuen Medizin schuldhaft unterschoben - der Tod des
Patienten). Im übrigen müßte sowohl den Patienten als auch den
Wissenschaftlern freigestellt sein, welche Therapie oder welches System bzw.
Verfahren sie anwenden wollen. Wer hier Verbote erläßt, hat sich
schon als Wissenschaftsfeind erwiesen.
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Hamer
Angesichts dieser klaren und über Jahre hinweg gemachten Aussagen des Klägers
[Hamers] bestehen für das Gericht keine vernünftigen Zweifel daran,
daß der Kläger [Hamer] einzig und allein die von ihm vertretene ´Neue
Medizin´ als Behandlungsmöglichkeit krebskranker Patienten anwenden
und andere Therapieformen von vornherein von der Behandlung ausschließen
würde, zumal der Kläger [Hamer] vorgebracht hat, unter Anwendung der
´Neuen Medizin´ würden 95% alles Patienten ohne Spät-
und Nachfolgen überleben, jedenfalls dann, wenn sie nicht zuvor schulmedizinisch
behandelt seien" (Ent Abs 6).
Kopernikus & Co
Angesichts dieser klaren und über Jahre hinweg gemachten Aussagen des Angeklagten
[Kopernikus & Co] bestehen für die Inquisition keine vernünftigen
Zweifel daran, daß der Angeklagte [Kopernikus & Co] einzig und allein
die von ihm vertretene ´Naturwissenschaft´
als Behandlungsmöglichkeit astronomischer Probleme anwenden und andere
Problembehandlungsstrategien von vornherein ausschließen würde, zumal
der Angeklagte [Kopernikus & Co] vorgebracht hat, unter Anwendung der ´Naturwissenschaft´
bzw. des heliozentrischen Systems würden alle Probleme eine auch physikalisch
verständliche und damit technisch nutzbare Lösung ((man denke an die
Raumfahrt bzw. Satellitentechnik)) finden" (Ent Abs 6).
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Hamer
Denn der Kläger [Hamer] hat ... ein Fehlverhalten gezeigt, das gerade in
Bezug auf die Ausübung des ärztlichen Berufes von Bedeutung ist, nämlich
die Ausübung der Heilkunde ohne erforderliche Erlaubnis. Dies läßt
auf eine Neigung bei dem Kläger [Hamer] schließen, sich über
bestehende Rechtsvorschriften hinwegzusetzen, wenn sie mit seinen Vorstellungen
und Zielen nicht zu vereinbaren sind. Das Vorliegen einer solchen Einstellung
steht jedoch der Annahme entgegen, der Kläger [Hamer] biete die Gewähr,
zukünftig den ärztlichen Beruf ordnungsgemäß auszuüben"
(Ent Abs 7).
Kopernikus & Co
Denn der Angeklagte [Kopernikus & Co] hat ... ein Fehlverhalten gezeigt,
das gerade in Bezug auf die Ausübung des wissenschaftlichen = kirchlichen
Berufes von Bedeutung ist, nämlich die Ausübung der Wissenschaft ohne
erforderliche Erlaubnis. Dies läßt auf eine Neigung bei dem Angeklagten
[Kopernikus & Co] schließen, sich über bestehende Rechtsvorschriften
hinweg
zusetzen, wenn sie mit seinen Vorstellungen und Zielen nicht zu vereinbaren
sind. Das Vorliegen einer solchen Einstellung steht jedoch der Annahme entgegen,
der Angeklagte [Kopernikus & Co] biete die Gewähr, zukünftig den
wissenschaftlichen = kirchlichen Beruf ordnungsgemäß auszuüben"
(Ent Abs 7).
Kommentar: Hier verschlägt es einen dem Atem. Was "ordnungsgemäß"
ist, bestimme ich - so der totalitäre Ton. Bei der Wissenschaft geht so
etwas nicht. Das Ergebnis, die Methode, die Nachvollziehbarkeit, die "Ethik"
zählen (also die Verpflichtung zur "Wahrheitssuche" unabhängig
von einer Verpflichtung gegenüber einer Zunft oder einer bestimmten Wissenschaftsdisziplin).
Die Vorhersagbarkeit (damit im Prinzip die Reproduzierbarkeit) und die Experimente
zählen, nicht eine "Ordnung" oder ein "ordnungsgemäß".
Und bei der Medizin? Das heutige Medizinsystem bestimmt selber, was "ordnungsgemäß"
ist. Wer aus Gründen der Wissenschaft(lichkeit) gegen diese Ordnung opponieren
muß, wird (mund)tot gemacht. Die Verpflichtung, wirklich Methoden zur
Heilung zu finden, ist verlorengegangen zugunsten der Verpflichtung, der Zunft
der Ärzte und den sie stützenden aber auch sie ausbeutenden Institutionen
und Firmen zu dienen - denn das ist "ordnungsgemäß". Sicher
wird hier ein Vertreter der Schulmedizin einwenden, daß Wissenschaft nicht
dasselbe sei wie der Beruf des Arztes. Einen geschützten Beruf bzw. Titel
"Wissenschaftler" gibt es nicht, sehr wohl aber den des Arztes, weil
der Arzt eben unmittelbar in bzw. mit seinen Handlungen auf seine Patienten
einwirkt. Und die Patienten seien zu schützen vor Kurpfuschern, die sich
selbst zu Ärzten ernannt hätten. Wenn aber die Ärzte selber zu
Kurpfuschern werden (u.a. weil sie wissenschaftliches Vorgehen ablehnen), was
dann? --- Im übrigen wird hier über das Medizinische hinaus auch rechtlich-gesellschaftlich
von den Ärzten bzw. hier dem Gericht "gekurpfuscht": Wie alle
Richter auch in totalitären Systemen es tun, wird nicht in Betracht
gezogen, daß es unrechtmäßige Gesetze geben kann, d.h. daß
nicht jedes Gesetz automatisch Recht ist. Selbst eine Mehrheit kann unrechtmäßige
Gesetze erlassen - und es ist Aufgabe eines jeden echten Juristen, solche Gesetze
zu verhindern und sie abschaffen zu lassen, wenn er welche erkennt.
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Die das Urteil abschließende Rechtsmittelbelehrung sagt, daß eine
Berufung nur zugelassen werden kann, wenn "ernstliche Zweifel an der Richtigkeit
des Urteils bestehen." Müßte es nicht "Rechtmäßigkeit"
heißen? Denn was "ordnungsgemäß" ist, ist immer richtig
- das haben uns mindestens zwei Diktaturen in Deutschland gelehrt. Aber ist
richtig immer rechtmäßig? So - wie in der Rechtsmittelbelehrung formuliert
- ist also jede Berufung ohne Chance. Aber wenn es um Rechtmäßigkeit
ginge, müßte das Urteil als verfassungswidrig angesehen werden -
selbstverständlich mit allen Folgerungen, u.a. eben, die Berufung zuzulassen.
Eine Berufung ist auch zuzulassen, wenn "die Rechtssache grundsätzliche
Bedeutung hat." Hat sie das? Einerseits - im Sinne der hier Richtenden
- nicht, denn sonst hätte doch ein anderes Gericht als das "kleine"
Verwaltungsgericht geurteilt. Andererseits hat "die Rechtssache grundsätzliche
Bedeutung", weil das zugehörige Urteil offensichtlich verfassungswidrig
ist.
Eine Berufung ist auch zuzulassen, "wenn das Urteil von einer Entscheidung
... des Bundesverfassungsgerichtes abweicht und auf dieser Abweichung beruht".
Wie war das mit der Wissenschaftsfreiheit und der Therapiefreiheit und diversen
anderen verfassungsmäßig garantierten Freiheiten? Es muß geprüft
werden, wie man zu einem Grundsatzurteil beim Bundesverfassungsgericht kommt
(kommen kann) - und zugleich muß die Gesetzgebung bzw. müssen generell
die Gesetzbücher (zumindest bezüglich aller von den Richtern benutzten
Paragraphen) auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.
Es bleibt zu sagen, daß dieses Urteil gescholten werden mußte. Es
ist meiner Ansicht nach verfassungswidrig und dokumentiert die Servilität
einer Justiz, der es nicht um Recht (und damit Ethik) geht sondern um Richtigkeit
und "Ordnungs(ge)mäßigkeit" gemäß Gesetzen,
die nicht gesellschaftlichen Standards, also der Rechtmäßigkeit entsprechen,
sondern "Standards" einer Willkürgesetzgebung. Deutlicher Ausdruck
dieser Willkürgesetzgebung sind die (selbstverständlich wissenschaftsfeindlichen)
Zunftgesetze der Mediziner. Die Logik zeigt, daß nur eines geht: entweder
Zunft und damit Zwang und gesellschaftsschädigende und wissenschaftsfeindliche
Willkür oder aber Wissenschaft und damit Rechtssicherheit und gesellschaftliche
Denk- und Handlungsfreiheit.
ENDE der Schelte
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