Muß über die "Neue Medizin" informiert werden? Wer
stellt später die Schadensklagen?
Recht auf Selbstbestimmung (6. Zivilsenat des BGH)
In der neuesten Rechtssprechung zum Thema Kunstfehler wird betont, daß
der Patient umfassend aufgeklärt werden muß. Das Arzt-Patienten-Verhältnis
müsse folgende Charakteristika aufweisen:
"Unumstritten müsse sein, "daß
ärztliche Heileingriffe grundsätzlich der Einwilligung des Patienten
bedürfen, um rechtmäßig zu sein".
Diese Einwilligung könne "nur wirksam erteilt werden, wenn der Patient
über den Verlauf des Eingriffs, seine Erfolgsaussichten, seine Risiken"
aufgeklärt worden sei.
Zur Aufklärung gehöre der Hinweis auf "mögliche Behandlungsalternativen
mit wesentlich anderen Belastungen, Chancen und Gefahren".
"Nur so", stellten die Bundesrichter fest, könnten das "Selbstbestimmungsrecht"
des mündigen Patienten und "sein Recht auf körperliche Unversehrtheit
gewahrt werden - ein deutlicher Hinweis auf die von der Verfassung garantierten
Grundrechte
Lesen Sie auch den aktuellen Bericht in
raum&zeit Nr. 129 Mai/Juni 2004 über "Konflikte als Ursachen von
Krankheiten" - wir haben den Bericht in den Kontext des Akutverbotes
des Gesundheitsamtes Goslar (Dr.Hepp) gestellt.Dort wurde dem Begründer
und der Berufsverbandvorsitzenden die Ausübung ihrees Berufs der Synergetik
Therapie als Anleitung zur Selbstheilung (Konfliktaufarbeitung) kurzerhand verboten
und auch auf die "gefährliche neue Medizin" verwiesen. Frau Körner
vom Landkreis Goslar als Beklagte kann die Zusammenhänge von Konfliktlösung
und Selbstheilung durch aktive Selbsterfahrung nicht nachvollziehen und deshalb
mußte auch dieser Denkzusammenhang mit der Neuen Medizin bewertet werden.
Ist Heilung von Konflikten erfolgreich, ist die Methode der Synergetik Therapie
dann eine Heilmethode die unter das HP-Gesetz fällt? Das Verwaltungsgericht
Braunschweig meinte ja und bestätigte das Akutverbot, doch das OVG Lüneburg
hob es unwiderruflich auf und bestätigte das Berufsselbstverständnis
der Synergetik Therapeuten. Wir sind somit eine eigenständige Berufsgruppe,
in die sich die Sichtweise der Neuen Medizin integrieren läßt. Wir
arbeiten nicht nach dieser Methode, da wir keine Mediziner sind, sondern können
umgekehrt die Ergebnisse von Dr. Hamer überwiegend bestätigen. Doch
nahezu immer ist nicht der "Konfliktschock" die Ursache einer Krankheit,
sondern nur der Auslöser, da selbstähnliche Informationen schon vorher
vom Klienten erlebt wurden und in seinem Unterbewußtsein - seinem Gehirn
- abgespeichert sind. Die gilt es auch aufzulösen und dadurch wird auch
die Heilungskriese vermieden.
Bernd Joschko Zum OVG-Beschluss und der Vorgeschichte:
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