Herrn Justizminister Behrens (persönlich)
Martin-Luther-Platz 40
D- 40212 Düsseldorf
23.8.1997
Zum Prozeß gegen Dr. med. Ryke Geerd HAMER am Amtsgericht Köln vom 20. und 22. August 1997
Sehr geehrter Herr Justizminister
Als lebenskundiger, klinisch erfahrener, in voller Praxis tätiger
52 jähriger Arzt, Mitglied der Schweizerischen Ärztegesellschaft und
der Vereinigung Unabhängiger Ärzte der Schweiz, Naturwissenschaftler
mit höchstem Interesse an Gehirnforschung und Psychosomatik, bei kritischem
Verstand mit den rein biologischen Erkenntnissen Dr. Hamers seit geraumer Zeit
befaßt, habe ich den Strafgerichtsverhandlungen am Amtsgericht Köln
gegen Dr. med. Ryke Geerd Hamer am 20. und 22. August 1997 als Prozeßbeobachter
persönlich beigewohnt.
Ich bin schockiert durch das erlebte boulvardisierte Niveau
der Prozeßführung, durch die personale Besetzung der Staatsanwaltschaft
(Klaas) und des Gerichtsvorsitzenden (Hilgert), die sich dem unbefangenen Beobachter
weder durch ihre persönliche Reife, umfassende Bildung, Würde, Unabhängigkeit
des juristischen Wahrnehmens und Denkens, kurz ihrer persönlichen Urteilskraft
dem eigentlichen Gegenstand der Rechtsfindung, nämlich der bis dahin wissenschaftlich-öffentlichen
unüberprüften Erkenntnissen Dr. med. R. G. Hamers, die sich nach meinem
eigenen beschränkten Recherchen klinisch hundertfach an schwersten menschlichen
Erkrankungen bewahrheitet haben, als gewachsen zeigten. Während dieser
zwei Prozeßtage verdichtete sich der beklemmende Verdacht, daß hier
unter einem Mantel der Legalität (strategische Einengung - Aburteilung
ausschließlich anhand des deutschen Heilpraktikergesetzes aus der Zeit
des Dritten Reiches) einer der möglicherweise bedeutendsten naturwissenschaftlichen
Geister des ausgehenden 20. Jahrhunderts als Arzt und Wissenschaftler der immer
offenkundlicher in steigender Zahl an unheilbaren Krankheiten leidenden Bevölkerung
entzogen werden soll.
Diesem großen Geist, von dessen überragender innovativer
naturwissenschaftlicher Erkenntniskraft und ihrer möglicherweise global
bahnbrechender Bedeutung sich jeder unabhängig denkender Mensch durch einfache
Lektüre seiner grundlegenden Werke, die in klarer und einfacher Sprache
abgefaßt sind, in kurzer Zeit in ein vorläufiges Bild setzen könnte,
wurde sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch dem Gerichtspräsidenten
in einer vorverurteilenden Manier schockierend respekt- und würdelos begegnet,
wie es allenfalls mittelalterlich an den Pranger gestellten Übeltätern
widerfuhr. Die Presse- und Fernsehleute bedienten sich an diesem großen
und an einem Teil der bereits dafür vorbe-stimmten und zu ihrem Mißbrauch
bereits erscheinenden Zeugen wie in einem Jahrmarktstreiben, das nur schon die
akustische Störungsfreiheit des Verhandlungsablaufes ständig schwer
beeinträchtigte.
Es entstand der für ein demokratisches Rechtssystem zutiefst
widerliche Eindruck, daß einerseits Futter für die Medien bereits
präpariert war und in exakt prognostierbarer Form bereits abends und am
nächsten Tag als perfekt inszenierte plebejische Vorverurteilung und als
Rufmord ausgestoßen wurde, und andererseits am zweiten Prozeßtag
Staatsanwaltschaft und Richter für jeden Beobachter fühlbar in ihrer
Legitimation unheilvoll gestärkt erschienen, diesem "Angeklagten"
als gemeinem Gefährder der Volksgesundheit zu begegnen. Würden Sie
es denn für möglich halten, daß ein Richter drei von Haß
erfüllten Zeugen hintereinander die Frage stellte, ob ihrer Meinung nach
der Angeklagte zu bestrafen sei, was diesen Menschen die Gelegenheit verschaffte,
der aufgeputschten "Volksmeinung" entlang zur Hatz zu blasen, worauf
sich dann die Presse berauscht stürzte!? - Herr Justizminister, dies geschah
nun wirklich, und es war ganz nahe einem Lynch-Akt, roch nach Gosse und beschmutzte
die deutsche Justiz!
Justizial blieb stets als größter Skandal im Raume
stehen, daß diesem großbeseelten Arzt in niederster Gesinnugsäußerung
seitens des Gerichtes der ehrwürdigste aller menschlichen Konflikte aberkannt
wurde: - die durch seine berufliche und existentielle Verfolgung entstandene
Gewissensnot des Nicht-Helfen-Dürfens bei erkannter Not des Gegenübers
und deren Handlungsgrund. Man nimmt ihm aufgrund eines - notabene nach wie vor
ungeklärten medizinischen Schulenstreits - wie zu Galileos Zeiten per "Nicht-Abschwören-Wollens",
die ärztliche Approbation und lastet ihm, der von Tausenden von verzweifelt
in der unheilbaren Not von der anerkannten Medizin "Entlassenen" als
Arzt angegangen wurde und wird, "Behandlung" und sogar Tod dieser
Beklagenswerten an, auch wenn alle Aussagen selbst der Belastungszeugen der
Staatsanwaltschaft diesen Vorwurf in sich zusammenbrechen ließen, und
er auch nie nur einer Pfennig für seine Aufklärung über Krankheitsursachen
(deren Befolgung Unzählbaren nachprüfbar zur definitiven Heilung verholfen
hat) angenommen hat. - Hätte das Gericht nur eine Sekunde lang diese innere
Situation eines wirklichen Arztes, der sich der Not der Patienten niemals entzogen
hat, gewürdigt, und hätte es den Mut, sich dem obszönen Bewußtseinsbetrug
der Medien zu widersetzen, wäre die sofortige Freilassung unter Rehabilitationsfolgen
des "Angeklagten" die einzig angemessene Handlung.
Nachdem Rechtsanwalt Mendel, der Verteidiger Dr. Hamers, am
zweiten Prozeßtag um ca. 15:00, also noch zu weit unausgeschöpfter
Arbeitszeit des Gerichtes, einen fundamentalen Prozeßantrag, gestützt
auf ein jüngstes Verfassungsgerichtsurteil innerhalb der Betäubungsmittel-Rechtssprechung
formuliert hatte, das die Analogiebrücke zum HPG schlug (wenn Haschisch
der Volksgesundheit erkannterweise unerheblich schade gegenüber den gleichgestellten
schwer destruktiven anderen Betäubungsmitteln, werde der Gebrauch von Cannabis
durch den Richter entpönalisierbar - so seien die ärztlichen Begegnungen
Dr. Hamers mit verzweifelten Patienten, die sich als nicht nachweisbare Gesundheitsschädigung
auswirken, der Strafbarkeit innerhalb des HPG analog zu entziehen), brach der
Vorsitzende fassungs- und begründungslos die Verhandlung brüsk und
rüde ab, ließ konsternierte Prozeßteilnehmer zurück. Er
brach die Verhandlung in einem Moment ab, der jeden wirklich unabhängigen
Richter hätte in höchstem Maße interessieren und als Gesetzeskundigen
hätte herausfordern müssen.
Nach Ausgang dieser zwei Prozeßtage bin ich zutiefst beschämt darüber,
daß keine bedeutsam Persönlichkeit des öffentlichen Lebens und
der Wissenschaft der Bundesrepublik Deutschland diesen historischen Prozeß
mitverfolgt hat, der möglicherweise der Dimension einer kopernikanischen
Bewußtseinswende im Verständnis menschlicher Erkrankung gleichkommt.
Als ärztlicher Berufskollege Dr. Hamers, als Naturwissenschaftler, Zeitgenosse
und Bürger eines demokratischen Landes bin ich, sehr geehrter Herr Justizminister,
tief beunruhigt und besorgt um das geachtete demokratische Staatswesen Ihres
Landes, um die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit in der BRD, da der schwer
lastende Verdacht sich einstellte, daß dieser große, den die BRD
hervorgebracht hat und dessen sie sich schon heute und ins 21. Jahrhundert hinein
als großen Sohn würde rühmen können, bereits verurteilt
ist, wenn nicht ein verantwortungsvoller Mann in hoher Machtbefugnis wie Sie,
im letzten Moment im wahrsten Sinne "zum Rechten" schaut. Sie haben
noch die Macht und Möglichkeit, Ihre persönliche öffentliche
Verantwortung für den am 29. August 1997 anberaumten letzten Prozeßtag
Ihren demokratischen Einfluß geltend zu machen, damit an Dr. Hamer nicht
das bereits jetzt feststehend erscheinende Urteil der Höchststrafe an Freiheitsberaubung
vollstreckt wird und die BRD damit einen politischen Gefangenen erster Größenordnung
einkerkert.
Lassen Sie sich auch nicht von der erschreckenden Feigheit der
anerkannten Medizin, sich der öffentlichen wissenschaftlichen Überprüfung
der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse Dr. Hamers zu entziehen, zur Gehilfenschaft
und stellvertretenden "Entsorgung" dieser Bedrohung bisheriger medizinischer
Überzeugung brauchen, sorgen Sie für die Einhaltung der Grundrechte
auf ein gerechtes Verfahren und dafür, daß die seit über 10
Jahren rechtskräftige Verurteilung der Universität Tübingen,
die naturwissenschaftlich-medizinisch-klinische Überprüfung der Hamer'schen
Erkenntnisse vornehmen zu müssen (an der ich selber wie jeder Mediziner
hochgradig und einzig interessiert bin), auch vollzogen wird. Sorgen Sie für
einen menschenrechtskonformen Prozeß, der die endliche Rehabilitierung
und sofortige Freilassung Dr. med. Ryke Geerd Hamers zur Folge haben wird, wofür
Ihnen in Bälde Millionen von Menschen, deren gesundheitliche Not ohne wirkliche
Hilfe jeden Tag mehr zum Himmel schreit, ihren tiefen Dank schulden werden.
hochachtungsvoll
(Dr. med. H. U. Leuzinger)
z.K. an; Herrn Dr. med. Ryke Geerd Hamer, Strafvollzugsanstalt Köln -Ossendorf
Herrn Rechtsanwalt W. Mendel, Strafverteidiger Dr. Hamers, D- 47799 Krefeld