Angehörige von Krebstoten fordern Bestrafung eines Alternativ-Mediziners:

Prozeß um "Wunderheiler" Hamer


Angeklagter bezeichnet Vorwürfe als Lügen - Schlagabtausch mit Staatsanwalt

Köln (AP) - Der Kölner Prozeß um den selbsternannten "Krebsheiler" Ryke Geerd Hamer (Foto) hat am Mittwoch mit einem heftigen Schlagabtausch zwischen dem Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und den Angehörigen von angeblichen Hamer-Patienten begonnen. Der 62jährige Alternativ-Mediziner bezeichnete am Mittwoch die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz und der unterlassenen Hilfeleistung als "Non-Stop-Lügen". Angehörige von Hamer-Patienten warfen dem Angeklagten dagegen Grausamkeit und Scharlatanerie vor.

Staatsanwalt Jakob Klaas beschuldigte Hamer, 1995 und 1996 in vier Fällen trotz des Entzugs der ärztlichen Zulassung Patienten behandelt zu haben. Konkret hatte Hamer laut Anklage einem neunjährigen Jungen, der an Knochenkrebs litt, geraten, lieber einen Spanien-Urlaub zu machen, als ins Krankenhaus zu gehen. Einer 59jährigen krebskranken Frau habe er erklärt, Ursache ihres Leidens sei ihr Lebensgefährte. Die Patientin müsse hier eine Entscheidung fällen, statt ins Krankenhaus zu gehen. Bei einem 29jährigen krebskranken Kölner soll Hamer schließlich sogar trotz Atemnot von der Alarmierung des Notarztes abgeraten haben. Alle drei starben kurz darauf. Beim vierten Fall handelte es sich um einen Journalisten, der sich mit einer vorgetäuschten Erkrankung bei Hamer eingeschmuggelt hatte.
Der 62jährige Angeklagte, der mit zahlreichen Aktenordnern zur Verhandlung erschien und im Gerichtssaal von Freunden und Bekannten begrüßt wurde, bestritt all dies. Er habe die Ratsuchenden nicht behandelt, sondern lediglich über die neue Medizin informiert. Im Fall des 29jährigen habe er selbst zur Alarmierung des Notarztes geraten, da er von einer Lugenembolie ausgegangen sei. "Ich bin doch nicht blöd, da in eine Falle zu laufen", sagte er.

Verhandlung für Vortrag genutzt

Hamer nutzte den ersten Prozeßtag zu einem Seminar über seine Alternativmedizin. Er lehnt die gängige Chemotherapie sowie Operationen im Kampf gegen den Krebs ab und betrachtet Krebsgeschwüre als Folge starker psychischer Konflikte. Nur durch die Lösung dieser Probleme würden die notwendigen Selbstheilungskräfte des Körpers freigesetzt, die den Krebs besiegen könnten. Im Gericht warf er Justiz und Wissenschaft vor, ihn zu verfolgen, statt die neue Medizin zu überprüfen. "Heute sterben 700 Menschen in Deutschland an Krebs, aber sie interessiert das ja nicht", warf er dem Staatanwalt vor. Seine Äußerungen wurden von Änhängern im Publikum mit Beifall begrüßt. Richter Wolfgang Hilgert drohte daraufhin, den Saal räumen zu lassen.

Zwei Angehörige des verstorbenen 29jährigen krebskranken Kölners warfen dem Wunderheiler dagegen bei ihrer Zeugenvernehmung Scharlatanerie und Grausamkeit vor. Die 30jährige Schwester des Verstorbenen berichtete, Hamer habe ihrem Bruder geraten, den Kontakt zu den Eltern abzubrechen, sich total in sich zurückzuziehen und die Schmerzen auszuleben. "Schmerzen ertragen und sich wie ein Tier zurückziehen, das kann ja wohl keine Lösung sein. Er gehört bestraft", sagte sie. Ähnlich äußerte sich der Vater des Toten.


Trotz Atemnot vom Notarzt abgeraten?

Beide betonten, Hamer habe den 29jährigen entgegen seiner Aussage vor Gericht sehr wohl behandelt. Er habe zunächst festgelegt, daß der Krebskranke keine Medikamente mehr nehmen solle und ihm dann später von einer Nürnberger Ärztin Kortison verschreiben lassen. Am Todestag des Bruders habe Hamer zunächst dazu geraten, trotz Atemnot noch mit dem Rufen des Notarztes zu warten, sagte die Schwester. Doch mußte sie einräumen, dies wisse sie nur vom Hörensagen.
Hamer war bereits 1993 wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Damals hatte er einen krebskranken Jungen illegal behandelt. International bekannt wurde der "Heiler" allerdings erst, als er 1995 den Eltern des todkranken österreichischen Mädchens Olivia Pilhar von einer medizinischen Behandlung abriet und die Eltern sogar ins Ausland flüchteten, um ihrem Kind Operation und Chemotherapie zu ersparen.
Urteil wird am Freitag kommender Woche erwartet.

Erst nach mehreren Monaten hatten sich die Eltern zur Rückkehr nach Österreich überreden lassen. Olivia war dann doch noch operiert worden und ist nach Angaben von Fachärzten vermutlich geheilt. Ihre Eltern wurden von einem Wiener Gericht wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Vormundschaftsgesetz zu je acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. In Köln wird dieser Fall jedoch nicht verhandelt. Das Urteil in dem Kölner Verfahren wird am Freitag kommender Woche erwartet.



Letzte Änderung: 21.08.1997 00:02