Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (FH)
Postfach 301166
04251 Leipzig
Studium generale / AT
Prof. Dr. Hans-Ulrich Niemitz
31.01.2004
Dr. med.Mag. theol. Ryke Geerd Hamer
Camino Unique 69 / Apdo. 209
E - 29120 Alhaurin el Grande
Lieber Herr Hamer,
anschließend an diese meine ersten Worte bringe ich Ihnen meine "Urteilsschelte"
zur Kenntnis. Dort ist alles gesagt. Sie können diese Urteilsschelte im Internet
auf den entsprechenden Seiten veröffentlichen. Ich denke, den Richtern hätte
es wohl angestanden, mein Gutachten zu beachten und insbesondere Ihre medizinischen
Erkenntnisse zur Kenntnis zu nehmen. Das Kernproblem mit fast allen Juristen ist
ja, daß diese nicht gelernt haben, daß sie die Pflicht haben, über
die Anwendung der als Texte vorliegenden Gesetze diese auch auf ihre Rechtmäßigkeit
zu prüfen. Und bei Erkenntnis, daß ein Gesetz unrechtmäßig
ist, müssen sie politisch tätig werden. Stattdessen wenden sie unrechtmäßige
Gesetze an, beschädigen damit die Rechtssicherheit und damit die ganze Gesellschaft
und infolge auch jeden einzelnen. Und so agieren sie auch politisch. Und das zum
Schaden der Gesellschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Niemitz
Urteilsschelte eines verfassungswidrigen Urteils,
Geschäftsnummer 12 E 591/03 (2)
des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main
Am 22.10.2003 erging ein Urteil (Geschäftsnummer 12 E 591/03 (2)) des Verwaltungsgerichtes
Frankfurt am Main in der Verwaltungsgerichtsache des Dr. med. Ryke Geerd Hamer
als Kläger gegen das Land Hessen als Beklagten. Dabei war Hessen vertreten
durch das Landesprüfungsamt für Heilberufe. Die Klage wurde abgewiesen.
Hamer hatte darauf geklagt, seine Approbation wiederzubekommen. Diese war ihm
am 8. April 1986 entzogen worden (war widerrufen worden). Generell wurde der Entzug
der Approbation damals - wie auch heute - damit begründet, daß er -
Hamer - "nicht ... in der Lage sei, sein praktisches ärztliches Handeln
an der Einsicht in die ärztlichen Gegebenheiten auszurichten. Der Kläger
[Hamer] sei durch eine wahnähnliche Gewißheit, seine wissenschaftlichen
Erkenntnisse seien unantastbar, geprägt."
(Siehe "Tatbestand", zitiert nach
http://www.med-con.de/html/hamvg.html
vom 18.12.03, Tat Abs 2.)
Diese seine wissenschaftlichen Erkenntnisse sind - so Hamers und auch meine Ansicht
- das Verstehen dessen, was bisher, letztlich fälschlicherweise, als Krankheit
interpretiert wurde. Hamer versteht das Krebsgeschehen als ein im archaisch-biologischen
Sinne sinnvolles Geschehen. Es ist einer existentiellen Notlage geschuldet und
vom Organismus gewollt und eine Organfunktionsverstärkung bzw. im Falle der
Problemlösung dann meist auch der Rückbau der Organfunktionsverstärker.
Dieses Geschehen ist zielorientiert (wie z.B. auch das Geschehen einer Wundheilung)
und damit vorübergehend und niemals "bösartig". Allerdings
ist es manchmal durchaus gefährlich, weil eben einer existentiellen Notlage
geschuldet - und diese bedeutet die eigentliche Gefahr. Das Krebsgeschehen wurde
von Hamer vollständig erfaßt, wie die von Hamer entwickelte "Wissenschaftliche
Tabelle der Neuen Medizin" zeigt. Diese Tabelle ermöglicht ähnlich,
wie es das Periodensystem der chemischen Elemente für die chemischen Elemente
tut, alle "Krebs-Krankheiten" (korrekt: Sinnvollen biologischen Sonderprogramme)
zu ordnen. Über diese Ordnung bzw. Klassifizierung hinaus gestattet es im
"Krankheitsfall" (also beim Ablaufen eines sinnvollen biologischen Sonderprogramms)
vorherzusagen, was im bzw. dem Organismus zwangsläufig geschehen wird. Die
weiteren Erkenntnisse seien hier nicht erwähnt. Der geneigte Leser möge
sich mit Hilfe der Literatur informieren.
Im folgenden wird das Urteil bzw. dessen Begründung in einem bestimmten Licht
dargestellt, um deutlich zu machen, wie absurd und unwissenschaftlich, dabei aber
auch wie politisch und befangen und sehr oft gar bösartig argumentiert wird.
In der nun folgenden Darstellung wird die kopernikanische Wende zu Hilfe genommen.
Leider ist diese argumentativ schon häufig verwendet worden auch für
illegitime Zwecke. Aber die Argumente werden für sich sprechen. Kopernikanische
Wende ist ein Begriff, "der eine grundlegende Veränderung in Weltsicht,
menschlichem Selbstverständnis und wissenschaftlichem Erklären in der
Neuzeit versinnbildlichen soll. Dabei wird die kopernikanische Erkenntnis als
Sinnbild für den Primat der konstruktiven Vernunft über die Abhängigkeit
menschlichen Denkens von der sinnlichen Erfahrung angesehen" (nach Brockhaus
Enzyklopädie 2001). Die "kopernikanischen Erkenntnisse" Hamers
sind, Krankheit - insbesondere Krebs, psychische Krankheiten bis hin zu spontanen
Straftaten - anders als bisher zu verstehen, nämlich "konstruktiv vernünftig".
Sein Verstehen hält allen Überprüfungen gemäß wissenschaftlichen
Standards stand. Der hier entscheidende Unterschied zwischen den Entdeckungen
von Kopernikus, Kepler, Galilei und zuletzt Newton und denen von Hamer ist, daß
die ersten eine physikalisch-kosmologische Entdeckung machten. Ihr System war
entweder astronomisch zu überprüfen durch Vorhersage zukünftigen
Geschehens aus den Daten der Vergangenheit heraus oder durch Experimente. Ihre
zuerst allen Augenschein widersprechenden Theorien berührten nicht unmittelbar
d.h. "biologisch" menschliches Leben und lösten damit nicht unmittelbar
existentielle Ängste aus. Sie berührten nur - sozusagen aus Versehen
und das aus ihrem rein naturwissenschaftlichen Selbstverständnis heraus -
die kirchlich-dogmatischen Theorien zum Universum und zu Gott. Um Leben (z.B.
eines Patienten) unmittelbar oder um biologische Probleme ging es hier nicht.
Das will und kann im übrigen die bis heute letztlich physikalistisch ausgerichtete
Naturwissenschaft auch nicht. Ihre Experimente sind ja Maschinen, also unbelebte
Zusammenhänge. Das Leben (das "Geheimnisvolle" und wohl nie ganz
zu verstehende) entspringt einer "Lebenskraft", die zum einen dem Organismus
als Entität, als Ganzheit, das Leben ermöglicht und zum anderen etwas,
das auch oft Lebenskraft genannt wird, nämlich etwas in der Welt, das das
zuläßt oder gar will. Forscher, die diese Lebenskraft wissenschaftlich
verstehen wollten, also Vertreter des Vitalismus, wurden und werden verlacht.
Ihr Problem war, daß auch sie - wie ihre antivitalistischen Gegner - bisher
keine wissenschaftlichen Ergebnisse liefern konnten, um Leben zu verstehen. Im
vitalistischen Sinne nun hat Hamer durch seine (durchaus auch meßbaren)
Entdeckungen, wie der Organismus als Entität bei "Krankheit" -
also nach dem Starten des sinnvollen biologischen Sonderprogramms - agiert, ein
bedeutendes Stück wissenschaftlicher Erklärung für den Vitalismus
geleistet. Ich erinnere an den Zusammenhang zwischen dem Geschehen im Gehirn (visuell
zu verfolgen in Gehirn-CTs) und dem organischen Geschehen (zu erkennen mit Hilfe
aller üblichen medizinischen Beobachtungsverfahren) und dem Organismus (der
- wenn Mensch - seine Lebenssituation beschreiben kann; selbst wenn er das nicht
kann, ist diese von den anderen zu erkennen!). Und diese Entität spielt niemals
verrückt, wie es angeblich das "komische Immunsystem" der Mediziner
tun kann. Man denke an die Absurdität einer "Autoimmunkrankheit".
Die Anti-Vitalisten "riechen" all das und meinen, Vitalismus sei doch
schon längst und endgültig erledigt; deshalb schauen sie gar nicht mehr
hin, sondern "lachen" sofort - bzw. sie tun leider mehr, als nur zu
lachen, sie sabotieren. Diese Sabotage ist also u.a. an ihrem Verhalten gegenüber
dem Vitalismus zu erkennen. Die Medizin und auch die Biologie - und damit sind
wir wieder bei Hamer und dem oben benannten Unterschied - müssen diese Lebenskraft
(die eben die fünf biologischen Naturgesetze der Neuen Medizin beinhaltet)
verstehen, wenn sie wirklich Organismen und damit Menschen bzw. kranke Menschen
verstehen und damit heilen wollen. Aller sinnlicher Erfahrung nach scheinen Krankheiten
etwas störendes, ja bösartiges zu sein. Daß sie höchster
Ausdruck und Ergebnis der Lebenskraft eines Organismus sein könnten, der
ein seiner existentiellen Notlage entsprechendes und gewollt gestartetes Sonderprogramm
fährt, um seine Überlebenschance zu erhöhen, erscheint dem schulmedizinisch
Geschulten absurd. Denn das medizinische Dogma lautet bis heute: Alles, was unnormal
ist, ist krank. Daß unnormales Geschehen in bestimmten unnormalen Situationen
normal ist, dies zu erkennen, heißt eine kopernikanische Wende zu vollziehen
oder schon vollzogen zu haben. Was dem einen Heliozentrismus und damit folgend
Kosmologie und der Tod des naiven Gottesverständnisses ist, ist hier - bei
"Hamer" - in gewissem Sinne Verständnis der Lebenskraft und damit
folgend ein völlig neues Verstehen von "Krankheit" und das Ende
des naiven, "normativen" Gesundheitsverständnisses. Bei der Abwehr
des Medizinverständnisses von Hamer und der germanischen Neuen Medizin geht
es genauso um wissenschaftliches (Nicht)Verstehen und herrschaftliches bzw. politisch-ideologisch
begründetes Abwehren neuer Erkenntnisse wie damals beim Abwehren des kopernikanisch-newtonianischen
Systems.
Dies soll nun demonstriert werden durch Umformulierungen von Textpassagen aus
dem Urteil gegen Hamer, so daß diese für Kopernikus & Co zu gelten
scheinen. Der "Aha-Effekt" ist garantiert. Diesen Texten folgen meist
Kommentare. (Dabei gilt: "Kopernikus & Co" meint alle vier: Kopernikus,
Kepler, Galilei und Newton.)
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Hamer:
"... gelangte der Kläger [Hamer] zu der Ansicht, die Ursache einer jeden
Krebserkrankung gefunden zu haben sowie imstande zu sein, diese in jedwedem Stadium
heilen zu können" (Tat Abs 1).
Kommentar: Teil eins stimmt (Ursache einer jeden Krebserkrankung gefunden zu haben),
Teil zwei ist falsch (imstande zu sein, diese in jedwedem Stadium heilen zu können)
und von Hamer niemals so gesagt worden.
Kopernikus & Co
... gelangte der Angeklagte [Kopernikus & Co] zu der Ansicht, die Ursache
einer jeden Bewegung gefunden zu haben sowie imstande zu sein, diese praktisch
beliebig beeinflussen zu können" (Tat Abs 1).
Kommentar: Teil eins stimmt (Ursache einer jeden Bewegung gefunden zu haben),
Teil zwei ist falsch (imstande zu sein, diese praktisch beliebig beeinflussen
zu können) und von Kopernikus & Co niemals so gesagt worden.
BEMERKUNG:
Das Urteil (Geschäftsnummer 12 E 591/03 (2)) des Verwaltungsgerichtes Frankfurt
am Main enthält einen logischen Fehler, nämlich zwei Aussagen, die sich
widersprechen. Einerseits steht geschrieben und wird damit Hamer unterstellt,
dies geäußert oder geschrieben zu haben: " ... gelangte der Kläger
[Hamer] zu der Ansicht, ... jede Krebserkrankung ... in jedwedem Stadium heilen
zu können" (Tat Abs 1). Andererseits wird Hamer zugebilligt, sinngemäß
sich wie folgt geäußert zu haben: "Ca. 5% der Patienten würden
sterben, weil sie nicht in der Lage gewesen seien, ihre eigenen Konflikte zu lösen"
(Tat Abs 7). Hier argumentieren die Richter also widersprüchlich und unterstellen
Aussagen und argumentieren damit unlogisch und pflegen den Mythos bzw. die Unterstellung
Hamers als "selbsternannter Wunderheiler". Schon von daher müßte
das Gericht als befangen abgelehnt werden.
Zusatzbemerkung: Es kann sein, daß es im Ablauf des Sonderprogramms zu spät
ist. D.h. eine Konfliktlösung würde den sicheren Tod - dann bei der
epileptoiden Krise - bedeuten. Also: Selbst die Konfliktlösung bringt nicht
mit Sicherheit Rettung und Heilung. Dies ist selbstverständlich in der von
Hamer veröffentlichten Literatur nachzulesen.
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Hamer:
"... der Widerruf der Approbation sei gemäß ... der Bundesärzteordnung
... zu Recht erfolgt. Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, daß
der Kläger [Hamer] aufgrund seiner geistig-seelischen Konstitution nicht
mehr in der Lage sei, sein praktisches ärztliches Handeln an der Einsicht
in die ärztlichen Gegebenheiten auszurichten. Der Kläger [Hamer] sei
durch eine wahnähnliche Gewißheit, seine wissenschaftlichen Erkenntnisse
seien unantastbar, geprägt (Tat Abs 2).
Kommentar: Die Bundesärzteordnung ist ein Gesetz (hat Gesetzescharakter)
und hat mit Wissenschaft nichts zu tun, sondern mit Zunft- und damit Herrschaftsdenken
(damit ist es eigentlich ein nicht rechtmäßiges Gesetz). Und was sind
ärztliche Gegebenheiten? Diese sind von der Zunft bestimmt und nicht durch
Wissenschaftlichkeit. Und wo ist die wahnähnliche Gewißheit, seine
wissenschaftlichen Erkenntnisse seien unantastbar? Sie sind nicht widerlegbar
bzw. wenn doch, dann in einem Sinne (gemäß "nach vorwärts
Veränderungen offen"), der Hamer gefallen würde (man denke an die
mühsam errungenen Erkenntnisse zu Syndromen und Konstellationen). Jeder Wissenschaftler
agiert wahnähnlich, weil er wie selbstverständlich ("wahnhaft")
davon ausgeht, daß es Regeln gibt, die es zu finden gilt und die er als
Naturgesetze bezeichnet.
Kopernikus & Co
... der Widerruf der Erlaubnis Galileis, Wissenschaft treiben zu dürfen,
sei gemäß ... des Kirchenrechts ... zu Recht erzwungen worden. Es bestehe
eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, daß der Angeklagte [Kopernikus
& Co] aufgrund seiner geistig-seelischen Konstitution nicht mehr in der Lage
sei, sein praktisches wissenschaftliches = kirchliches Handeln an der Einsicht
in die kirchlichen Gegebenheiten auszurichten. Der Angeklagte [Kopernikus &
Co] sei durch eine wahnähnliche Gewißheit, seine wissenschaftlichen
Erkenntnisse seien unantastbar, geprägt (Tat Abs 2).
Kommentar: Das "Kirchenrecht" ist eine willkürliche Gesetzessammlung
und hat mit Wissenschaft nichts zu tun, sondern mit Herrschaftsdenken. Und was
sind kirchliche Gegebenheiten? Diese sind von der Kirche bestimmt, nicht durch
Wissenschaftlichkeit. Und wo ist die wahnähnliche Gewißheit, seine
wissenschaftlichen Erkenntnisse seien unantastbar? Sie sind nicht widerlegbar
bzw. wenn doch, dann in einem Sinne (gemäß "nach vorwärts
Veränderungen offen"), der Kopernikus & Co gefallen würde (man
denke an die mühsam errungenen Erkenntnisse zu Fallgesetzen und Planetenkonstellationen).
Jeder Wissenschaftler agiert wahnähnlich, weil er wie selbstverständlich
("wahnhaft") davon ausgeht, daß es Regeln gibt, die es zu finden
gilt und die er als Naturgesetze bezeichnet.
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Hamer
Der Kläger [Hamer] ... meint, es "habe sich erwiesen, dass die ´Neue
Medizin´ der bisherigen [Medizin] auf den meisten Gebieten weit überlegen
sei und daher in der Therapie nicht mehr blockiert werden dürfe" (Tat
Abs 3).
Kopernikus & Co
Der Angeklagte [Kopernikus & Co] ... meint, es habe sich erwiesen, dass das
heliozentrische System dem bisherigen [geozentrischen System] auf den meisten
Gebieten weit überlegen sei und daher in der Anwendung auf Probleme nicht
mehr blockiert werden dürfe (Tat Abs 3).
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Hamer
"... der Kläger [Hamer] erfülle nicht die Voraussetzungen nach
§ ... der Bundesärzteordnung ... Im Bewußtsein dieser Verpflichtung
[der Gesundheit des Einzelnen und des Volkes zu dienen] sei er gehalten, den ärztlichen
Beruf nach den Regeln der ärztlichen Kunst auszuüben und dabei die Grenzen
des eigenen Wissens und Könnens zu erkennen und danach zu handeln (...).
Dies setze voraus, dass der Arzt ... neben anderen auch die Grundlagen der medizinischen
Wissenschaft insgesamt zu berücksichtigen habe. Dabei habe er sein praktisch
ärztliches Handeln an der Einsicht in alle ärztlichen Gegebenheiten
auszurichten (Tat Abs 3).
Kopernikus & Co
"... der Angeklagte [Kopernikus & Co] erfülle nicht die Voraussetzungen
nach § ... des Kirchenrechts... Im Bewußtsein dieser Verpflichtung
[der kirchlich-geistigen Gesundheit des Einzelnen und des Volkes zu dienen] sei
er gehalten, den wissenschaftlichen = kirchlichen Beruf nach den Regeln der kirchlich
diktierten Kunst auszuüben und dabei die Grenzen des erlaubten Wissens und
Könnens anzuerkennen und danach zu handeln (...). Dies setze voraus, dass
der Wissenschaftler... neben anderen auch die Grundlagen der kirchlich diktierten
Wissenschaft insgesamt zu berücksichtigen habe. Dabei habe er sein praktisch
wissenschaftliches = kirchliches Handeln an der Einsicht in alle kirchlichen Gegebenheiten
auszurichten (Tat Abs 3).
Kommentar: Hier ist nicht "1:1" umformuliert worden. Das Perverse in
der heutigen Medizin ist ja, daß ärztlich im Sinne von Zunft oder Bundesärztekammer
gleichgesetzt wird mit ärztlich im Sinne von wissenschaftlich. Kopernikus
& Co war schon früh klar, daß kirchlich bzw. kirchlich diktiert
etwas anderes ist als (natur)wissenschaftlich. Deshalb das neue Wort "Naturwissenschaft".
Die Mediziner haben es mit ihrer bewußt inszenierten und diktierten Begriffsverwirrung
so weit gebracht, daß gar nicht mehr sauber gedacht und unterschieden werden
kann. Für sie gilt ärztlich = wissenschaftlich, wobei aber meist für
sie gilt: ärztlich = zunftgemäß = herrschaftlich. Analog muß
in der hier vorgenommenen Übertragung dann stehen - und so ist er hier im
Sinne medizinischen Denkens durchgeführt worden: wissenschaftlich = kirchlich.
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Hamer
"Nach dem rechtskräftigen Beschluß des OVG Koblenz ... sei davon
auszugehen, daß der Kläger [Hamer] in der Diagnostik und Therapie insbesondere
krebskranker Patienten einer von ihm begründeten Lehre, der sog. ´Neuen
Medizin´ den absoluten Vorrang einräumen und dabei zugleich Möglichkeiten,
die sich mit ihren Methoden nicht vereinbaren ließen, von der Anwendung
ausschließe. Er sei folglich nicht bereit, Patienten in Kenntnis der ärztlichen
Gegebenheiten der nach dem derzeit anerkannten Wissenstand gebotenen Behandlung
zuzuführen" (Tat Abs 3).
Kopernikus & Co
Nach dem rechtskräftigen Beschluß der Inquisition ... sei davon auszugehen,
daß der Angeklagte [Kopernikus & Co] in der Analyse und in der Anwendung
auf insbesondere astronomischer Probleme einer von ihm begründeten Lehre,
der sog. ´Naturwissenschaft´ bzw. dem Heliozentrismus den absoluten
Vorrang einräumen und dabei zugleich Möglichkeiten, die sich mit ihren
Methoden nicht vereinbaren ließen, von der Anwendung ausschließe.
Er sei folglich nicht bereit, Probleme in Kenntnis der kirchlich diktierten Gegebenheiten
der nach dem derzeit kirchlich geduldeten Wissenstand gebotenen Problemlösungsstrategie
zuzuführen (Tat Abs 3).
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Hamer
Die Klage ist nicht begründet ...
Der Kläger [Hamer] erfüllt nicht sämtliche für die Erteilung
der Approbation erforderlichen Voraussetzungen. Nach § ... BÄO ... ist
die Approbation als Arzt nur zu erteilen, wenn der Antragsteller sich nicht eines
Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit
zur Ausübung des ärztlichen Berufes ergibt. Dies trifft auf den Kläger
[Hamer] jedoch nicht zu, denn bei ihm liegt eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung
des ärztlichen Berufs vor. Unzuverlässig ist derjenige, der nach seiner
Gesamtpersönlichkeit keine ausreichende Gewähr für eine ordnungsgemäße
Berufsausübung bietet (... BÄO, ... Bundesrecht)" (Ent Abs 2).
Kopernikus & Co
Die Anklage ist begründet.......
Der Angeklagte [Kopernikus & Co] erfüllt nicht sämtliche für
die Erteilung der Erlaubnis, als Wissenschaftler arbeiten zu dürfen, erforderlichen
Voraussetzungen. Nach § ... Kirchenrecht ... ist diese Erlaubnis nur zu erteilen,
wenn der Überprüfte sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat,
aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung
des wissenschaftlichen = kirchlichen Berufes ergibt. Dies trifft auf den Angeklagten
[Kopernikus & Co] jedoch nicht zu, denn bei ihm liegt eine Unzuverlässigkeit
zur Ausübung des wissenschaftlichen = kirchlichen Berufs vor. Unzuverlässig
ist derjenige, der nach seiner Gesamtpersönlichkeit keine ausreichende Gewähr
für eine ordnungsgemäße Berufsausübung bietet (...
Kirchenrecht)" (Ent Abs 2).
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Hamer
Nach § 1 BÄO dient der Arzt in der Ausübung seines Berufes der
Gesundheit des Einzelnen und des gesamten Volkes. Im Bewußtsein dieser Verpflichtung
ist er gehalten, den ärztlichen Beruf nach den Regeln der ärztlichen
Kunst auszuüben und dabei die Grenzen des eigenen Wissens und Könnens
zu erkennen und danach zu handeln (vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 BÄO). Dies setzt
voraus, daß der Arzt regelmäßig im wohlverstandenen Interesse
eines Patienten neben anderem auch die Grundlagen und Entwicklungen der medizinischen
Wissenschaft insgesamt zu berücksichtigen hat. Es gehört somit zur Berufspflicht,
daß der Arzt sein praktisches Handeln an der Einsicht in alle ärztlichen
Gegebenheiten auszurichten hat. Der Kläger [Hamer] bietet nicht die Gewähr,
dieser ärztlichen Verpflichtung nachzukommen. Vielmehr ist aufgrund seiner
bisherigen Einlassungen davon auszugehen, daß er nicht Willens oder in der
Lage ist, sein praktisches ärztliches Handeln an der Einsicht in alle ärztlichen
Gegebenheiten auszurichten. Die vom Kläger [Hamer] während des Laufes
des Verwaltungsverfahrens gemachten Äußerungen zeigen, daß er
in Diagnostik und Therapie krebskranker Menschen der von ihm begründeten
Lehre der sogenannten ´Neuen Medizin´ den absoluten Vorrang einräumt
und andere Ansätze und Methoden bei der Behandlung von vornherein ausschließt.
Da der Kläger [Hamer] für die von ihm vertretene Lehre einen Absolutheitsanspruch
geltend macht, steht ernsthaft zu befürchten, daß Patienten einer umfassenden
Behandlung nicht zugeführt werden" (Ent Abs 4).
Kopernikus & Co
Nach Kirchenrecht dient der Wissenschaftler in der Ausübung seines Berufes
der kirchlich-geistigen Gesundheit des Einzelnen und des gesamten Volkes. Im Bewußtsein
dieser Verpflichtung ist er gehalten, den wissenschaftlichen = kirchlichen Beruf
nach den kirchlich diktierten Regeln auszuüben und dabei die von der Kirche
diktierten Grenzen des (eigenen) Wissens und Könnens anzuerkennen und danach
zu handeln (vgl. Kirchenrecht). Dies setzt voraus, daß der Wissenschaftler
regelmäßig im wohlverstandenen Interesse eines ihn und seine Probleme
Wahrnehmenden neben anderem auch die Grundlagen und Entwicklungen der kirchlich
genehmigten Wissenschaft insgesamt zu berücksichtigen hat. Es gehört
somit zur Berufspflicht, daß der Wissenschaftler sein praktisches Handeln
an der Einsicht in alle kirchlichen Gegebenheiten auszurichten. Der Angeklagte
[Kopernikus & Co] bietet nicht die Gewähr, dieser kirchlichen Verpflichtung
nachzukommen. Vielmehr ist aufgrund seiner bisherigen Einlassungen davon auszugehen,
daß er nicht Willens oder in der Lage ist, sein praktisches wissenschaftliches
= kirchliches Handeln an der Einsicht in alle kirchlichen Gegebenheiten auszurichten.
Die vom Angeklagten [Kopernikus & Co] während der verschiedenen Inquisitionsverfahren
gemachten Äußerungen zeigen, daß er in Analyse und Anwendung
auf astronomische Probleme der von ihm begründeten Lehre der sogenannten
´Naturwissenschaft´ und insbesondere dem heliozentrischen System den
absoluten Vorrang einräumt und andere Ansätze und Methoden von vornherein
ausschließt. Da der Angeklagte [Kopernikus & Co] für die von ihm
vertretene Lehre einen Absolutheitsanspruch geltend macht, steht ernsthaft zu
befürchten, daß Problemlösungen nicht umfassend sein werden"
(Ent Abs 4).
Kommentar: Bei Kopernikus & Co scheint es klar: Das kirchlich diktierte, alte
geozentrische System und das neue heliozentrisches System schließen einander
aus. Deshalb ergibt es keinen Sinn, zu fordern, bei jeder astronomischen Problemlösung
beide Systeme anzuwenden. Das wäre doppelte Arbeit und ergäbe im Fall
"Geozentrismus" - außer in der Schlußbetrachtung - keine
physikalisch bzw. per Augenschein interpretierbaren Ergebnisse. Im Falle der Medizin
ist es nun so, daß es für den Patienten nur eine Therapie gibt: "Entweder
- oder!" Wie der Volksmund sagt: In der allerhöchsten Not führt
der Mittelweg zum Tod. Was bei der Astronomie einleuchtend ist, daß nämlich
beide Systeme nicht gemischt angewendet werden dürfen und können (dann
käme nur Unsinn oder gar gar nichts heraus), scheint den Medizinern nicht
einsichtig, daß nämlich beide Systeme (Schulmedizin und germanische
Neue Medizin) nicht gemischt angewendet werden dürfen oder können (dann
käme nur Unsinn heraus, d.h. hier - wie schon oft beobachtet und dann der
germanischen Neuen Medizin schuldhaft unterschoben - der Tod des Patienten). Im
übrigen müßte sowohl den Patienten als auch den Wissenschaftlern
freigestellt sein, welche Therapie oder welches System bzw. Verfahren sie anwenden
wollen. Wer hier Verbote erläßt, hat sich schon als Wissenschaftsfeind
erwiesen.
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Hamer
Angesichts dieser klaren und über Jahre hinweg gemachten Aussagen des Klägers
[Hamers] bestehen für das Gericht keine vernünftigen Zweifel daran,
daß der Kläger [Hamer] einzig und allein die von ihm vertretene ´Neue
Medizin´ als Behandlungsmöglichkeit krebskranker Patienten anwenden
und andere Therapieformen von vornherein von der Behandlung ausschließen
würde, zumal der Kläger [Hamer] vorgebracht hat, unter Anwendung der
´Neuen Medizin´ würden 95% alles Patienten ohne Spät- und
Nachfolgen überleben, jedenfalls dann, wenn sie nicht zuvor schulmedizinisch
behandelt seien" (Ent Abs 6).
Kopernikus & Co
Angesichts dieser klaren und über Jahre hinweg gemachten Aussagen des Angeklagten
[Kopernikus & Co] bestehen für die Inquisition keine vernünftigen
Zweifel daran, daß der Angeklagte [Kopernikus & Co] einzig und allein
die von ihm vertretene ´Naturwissenschaft´
als Behandlungsmöglichkeit astronomischer Probleme anwenden und andere Problembehandlungsstrategien
von vornherein ausschließen würde, zumal der Angeklagte [Kopernikus
& Co] vorgebracht hat, unter Anwendung der ´Naturwissenschaft´
bzw. des heliozentrischen Systems würden alle Probleme eine auch physikalisch
verständliche und damit technisch nutzbare Lösung ((man denke an die
Raumfahrt bzw. Satellitentechnik)) finden" (Ent Abs 6).
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Hamer
Denn der Kläger [Hamer] hat ... ein Fehlverhalten gezeigt, das gerade in
Bezug auf die Ausübung des ärztlichen Berufes von Bedeutung ist, nämlich
die Ausübung der Heilkunde ohne erforderliche Erlaubnis. Dies läßt
auf eine Neigung bei dem Kläger [Hamer] schließen, sich über bestehende
Rechtsvorschriften hinwegzusetzen, wenn sie mit seinen Vorstellungen und Zielen
nicht zu vereinbaren sind. Das Vorliegen einer solchen Einstellung steht jedoch
der Annahme entgegen, der Kläger [Hamer] biete die Gewähr, zukünftig
den ärztlichen Beruf ordnungsgemäß auszuüben" (Ent Abs
7).
Kopernikus & Co
Denn der Angeklagte [Kopernikus & Co] hat ... ein Fehlverhalten gezeigt, das
gerade in Bezug auf die Ausübung des wissenschaftlichen = kirchlichen Berufes
von Bedeutung ist, nämlich die Ausübung der Wissenschaft ohne erforderliche
Erlaubnis. Dies läßt auf eine Neigung bei dem Angeklagten [Kopernikus
& Co] schließen, sich über bestehende Rechtsvorschriften hinweg
zusetzen, wenn sie mit seinen Vorstellungen und Zielen nicht zu vereinbaren sind.
Das Vorliegen einer solchen Einstellung steht jedoch der Annahme entgegen, der
Angeklagte [Kopernikus & Co] biete die Gewähr, zukünftig den wissenschaftlichen
= kirchlichen Beruf ordnungsgemäß auszuüben" (Ent Abs 7).
Kommentar: Hier verschlägt es einen dem Atem. Was "ordnungsgemäß"
ist, bestimme ich - so der totalitäre Ton. Bei der Wissenschaft geht so etwas
nicht. Das Ergebnis, die Methode, die Nachvollziehbarkeit, die "Ethik"
zählen (also die Verpflichtung zur "Wahrheitssuche" unabhängig
von einer Verpflichtung gegenüber einer Zunft oder einer bestimmten Wissenschaftsdisziplin).
Die Vorhersagbarkeit (damit im Prinzip die Reproduzierbarkeit) und die Experimente
zählen, nicht eine "Ordnung" oder ein "ordnungsgemäß".
Und bei der Medizin? Das heutige Medizinsystem bestimmt selber, was "ordnungsgemäß"
ist. Wer aus Gründen der Wissenschaft(lichkeit) gegen diese Ordnung opponieren
muß, wird (mund)tot gemacht. Die Verpflichtung, wirklich Methoden zur Heilung
zu finden, ist verlorengegangen zugunsten der Verpflichtung, der Zunft der Ärzte
und den sie stützenden aber auch sie ausbeutenden Institutionen und Firmen
zu dienen - denn das ist "ordnungsgemäß". Sicher wird hier
ein Vertreter der Schulmedizin einwenden, daß Wissenschaft nicht dasselbe
sei wie der Beruf des Arztes. Einen geschützten Beruf bzw. Titel "Wissenschaftler"
gibt es nicht, sehr wohl aber den des Arztes, weil der Arzt eben unmittelbar in
bzw. mit seinen Handlungen auf seine Patienten einwirkt. Und die Patienten seien
zu schützen vor Kurpfuschern, die sich selbst zu Ärzten ernannt hätten.
Wenn aber die Ärzte selber zu Kurpfuschern werden (u.a. weil sie wissenschaftliches
Vorgehen ablehnen), was dann? --- Im übrigen wird hier über das Medizinische
hinaus auch rechtlich-gesellschaftlich von den Ärzten bzw. hier dem Gericht
"gekurpfuscht": Wie alle Richter auch in totalitären Systemen
es tun, wird nicht in Betracht gezogen, daß es unrechtmäßige
Gesetze geben kann, d.h. daß nicht jedes Gesetz automatisch Recht ist. Selbst
eine Mehrheit kann unrechtmäßige Gesetze erlassen - und es ist Aufgabe
eines jeden echten Juristen, solche Gesetze zu verhindern und sie abschaffen zu
lassen, wenn er welche erkennt.
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Die das Urteil abschließende Rechtsmittelbelehrung sagt, daß eine
Berufung nur zugelassen werden kann, wenn "ernstliche Zweifel an der Richtigkeit
des Urteils bestehen." Müßte es nicht "Rechtmäßigkeit"
heißen? Denn was "ordnungsgemäß" ist, ist immer richtig
- das haben uns mindestens zwei Diktaturen in Deutschland gelehrt. Aber ist richtig
immer rechtmäßig? So - wie in der Rechtsmittelbelehrung formuliert
- ist also jede Berufung ohne Chance. Aber wenn es um Rechtmäßigkeit
ginge, müßte das Urteil als verfassungswidrig angesehen werden - selbstverständlich
mit allen Folgerungen, u.a. eben, die Berufung zuzulassen.
Eine Berufung ist auch zuzulassen, wenn "die Rechtssache grundsätzliche
Bedeutung hat." Hat sie das? Einerseits - im Sinne der hier Richtenden -
nicht, denn sonst hätte doch ein anderes Gericht als das "kleine"
Verwaltungsgericht geurteilt. Andererseits hat "die Rechtssache grundsätzliche
Bedeutung", weil das zugehörige Urteil offensichtlich verfassungswidrig
ist.
Eine Berufung ist auch zuzulassen, "wenn das Urteil von einer Entscheidung
... des Bundesverfassungsgerichtes abweicht und auf dieser Abweichung beruht".
Wie war das mit der Wissenschaftsfreiheit und der Therapiefreiheit und diversen
anderen verfassungsmäßig garantierten Freiheiten? Es muß geprüft
werden, wie man zu einem Grundsatzurteil beim Bundesverfassungsgericht kommt (kommen
kann) - und zugleich muß die Gesetzgebung bzw. müssen generell die
Gesetzbücher (zumindest bezüglich aller von den Richtern benutzten Paragraphen)
auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.
Es bleibt zu sagen, daß dieses Urteil gescholten werden mußte. Es
ist meiner Ansicht nach verfassungswidrig und dokumentiert die Servilität
einer Justiz, der es nicht um Recht (und damit Ethik) geht sondern um Richtigkeit
und "Ordnungs(ge)mäßigkeit" gemäß Gesetzen, die
nicht gesellschaftlichen Standards, also der Rechtmäßigkeit entsprechen,
sondern "Standards" einer Willkürgesetzgebung. Deutlicher Ausdruck
dieser Willkürgesetzgebung sind die (selbstverständlich wissenschaftsfeindlichen)
Zunftgesetze der Mediziner. Die Logik zeigt, daß nur eines geht: entweder
Zunft und damit Zwang und gesellschaftsschädigende und wissenschaftsfeindliche
Willkür oder aber Wissenschaft und damit Rechtssicherheit und gesellschaftliche
Denk- und Handlungsfreiheit.
ENDE der Schelte
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