Raum & Zeit: "Warum die juristische Seite im Fall Hamer so erschreckend ist"

Die Ausgabe Nr. 99/99 der Zeitschrift "Raum & Zeit" dokumentiert den Fall Hamer unter einem ganz neuen Blickwinkel. Autorin Friedericke Beck beleuchtet den juristischen Hintergrund und kommt zu der erschreckenden Erkenntnis: "Ein staatlich verordneter Behandlungszwang darf nicht hingenommen werden." Die Neue Medizin werde systematisch in die Illegalität getrieben und ihr Entdecker durch die Medien und die Justiz vernichtet. 1986 wird Dr. Hamer wegen angeblich eingetretener Schwäche der geistigen Kräfte die Approbation entzogen. Alle Gerichte beurteilen die Neue Medizin als Gefährdung für die Volksgesundheit, damit gerät Hamer in Konflikt mit dem Heilpraktikergesetz.

Die Massenmedien greifen sich das krebskranke Mädchen Olivia und proklamieren: "Krebs: Chemo gut - Hamer gegen Chemo: verrückt!" Hamer wird in den Medien als grausamer Scharlatan zerrissen. Das endgültige Machtwort in Sachen Olivia - den Eltern wird das Sorgerecht entzogen und Olivia die Chemotherapie zwangsverordnet - spricht der österreichische Umwelt- und Familienminister. Besagter Minister ist erfolgreicher Pharmaunternehmer und Geschäftsführer folgender Pharmaunternehmen: Bartenstein Ges.m.b.H, Genericon Pharma Ges. m.b.H, Lannacher Heilmittel Ges.m.b.H. Diese Unternehmen stellen verschiedenste Krebs-Chemopräparate her, auch das bei Wilmstumor zum Einsatz kommende Doxorubizin.

Hamer wird zu einer Art Sektenguru abgestempelt. Europaweit werden Ärzten, die nach der Neuen Medizin arbeiten, die Approbation entzogen: "Hande weg - sonst Approbation weg!" Der französische Fiskus verlangt sogar, daß Hamers Bücher, die im Ausland gekauft wurden, mit Tausenden von Francs nachversteuert werden müssen. Nur die spanischen Gerichte ziehen nicht mit. In Barcelona und Malaga wird die Neue Medizin verteidigt.

Der große Bauch Olivias ist das ideale Schlammschlachtobjekt Verursacht wird die Schwellung durch einen Nieren-(Wilms)Tumor; jedoch diagnostizieren Hamer und auch einige österreichische Schulmediziner auch ein Leberkarzinom. Für die Leber als zentrales Entgiftungsorgan ist Chemo überaus gefährlich. Wegen der stark geschwollenen Leber wollte man die Operation des Wilmstumors erst zu einem späteren Zeitpunkt ausführen. Diese medizinischen Zusammenhänge wurden sowohl von der Presse als auch von den Medien unterschlagen.

Im Prozeßverlauf übernehmen Gutachter die Funktion von Richtern. Der vorsitzende Richter verkündet sogar, daß er nicht das Geringste von Medizin verstehe. Der zuständige Sachverständige hält es nicht für nötig, sich auch nur ein einziges der Hunderten von Röntgen-, NMR- und CT-Aufnahmen anzusehen. Daß durch den Einsatz der Chemotherapie bei Olivia zum Atemstillstand kommt und Olivia nur mit Mühe wiederbelebt werden kann. Raum & Zeit stellt unseren Rechtsstaat zu recht in Frage: " Unabhängigkeit der Richter ist eine völlig realitätsblinde Hohlformel!

Der Verteidiger Dr. Hamers, Rechtsanwalt Mendel, forderte ein Gegengutachten und verwies auf die Grundsatzentscheidung des sogenannten Frankfurter Holzschutzmittelprozeß: "Da heute viele Krankheitsbehandlungen noch experimentellen Charakter haben, kann es keinen Alleinanspruch der Schulmedizin geben, sondern es muß im Interesse des Kranken jede Möglichkeit zur Heilung genutzt werden." Das Gericht muß der Forderung nach einem Gegengutachten keinesfalls nachkommen.

Während der Verhandlung soll die Neue Medizin der Falschheit überführt werden. Anstatt eine wissenschaftliche Kontroverse zu führen, hören drei Psychologiestudenten die von Hamer besprochene Tonbandkasse "Einführung in die Neue Medizin, Krebs und krebsähnliche Erkrankungen, Psyche - Gehirn - Organ". Sie finden das Band "irgendwie komisch". Damit ist die Neue Medizin wissenschaftlich begutachtet und wird als Gefahr für die Volksgesundheit erklärt.

Trotz der Mißerfolge und Milliardenverluste der schulmedizinischen Krebsforschung denkt man noch lange nicht an einen Kurzwechsel in Richtung Neue Medizin.

Um Hamer den Garaus zu machen, werden wesentliche juristische Grundregeln mißachtet. Zeugenvernehmungen involvierter Ärzte und Patienten wird absichtlich umgangen. Ob ein Verstoß gegen das HPG vorliegt, d. h. die Volksgesundheit überhaupt durch die Neue Medizin gefährdet ist, wird nicht ausreichend geprüft. Außerdem wird vom Gericht nichts unternommen, um Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe zu prüfen. Derselbe Staatsanwalt erklärt Hamer für schuldfähig und ein paar Wochen später räumt er Zweifel an der Schuld- und Prozeßfähigkeit Hamers ein. 1997 und 1998 faßt das Kölner Landgericht einen Psychiatrisierungsbeschluß: "KGB-Methoden lassen grüßen!"

Seit 1984 läßt Hamer eine Vielzahl von schulmedizinischen Überprüfungsdokumente ausstellen. Während er in Prag ein Angebot einer slowakischen Universität für eine Lehrerlaubnis prüft und eine weitere Verifikation der Neuen Medizin diskutiert , fordert das Kölner Gericht ihn gegen jede Absprache auf, sich erneut in der Haftanstalt zu melden. Hamer ist gerade in der Slowakei und somit erläßt die Kölner Justiz gegen ihn Haftbefehl. Parallel zu diesem strafrechtlichen Verfahren wird ein zivilrechtliches Verfahren eingeleitet. Hamer wird auf ca. eine halbe Million DM Schadensersatz verklagt. Ein Professor der Berliner Charité legitimiert Hamers definitive Vernichtung: Es müsse "alles" unternommen werden, um diesen Menschen aus dem Verkehr zu ziehen.

Raum & Zeit sieht der Realität ins Auge: "Faktisch besteht ein staatlich garantiertes Monopol der Schulmedizin. " Jedoch sei es noch nicht zu spät diesen Teufelskreis zu durchbrechen.