Infos betreffend Dr. Hamers Verhaftung - http://www.pilhar.com/News/news.htm - mit freundlichen Grüßen - Ing. Helmut Pilhar

 
Alhaurin el Grande, den 14. September 2004
 
Erklärung zur Verhaftung von Dr. med. Ryke Geerd Hamer

 
·       Dr. Hamer ist am 9. September 2004, ca. 10.00 Uhr, quasi vor seiner Haustüre, von der POLICIA NACIONAL in Spanien verhaftet worden.
·       Er wurde zunächst nach Malaga ins Gefängnis (Comisaria Central de la Policia Nacional, plaza de hazana) gebracht.
·       Laut Aussage eines Polizisten in Malaga, kam der Order von Frankreich über Interpol zur spanischen Polizei.
·       Er hat eine Nacht in Malaga verbracht und musste sich die Zelle mit einem Homosexuellen teilen, der ihn ständig belästigte.
·       Am 10.09. vormittags ist er nach Madrid überführt worden, wo man ihn offenbar für einen Schwerverbrecher gehalten hat, denn dort sperrte man ihn – nur mit Unterhose bekleidet – 8 Stunden in einen kalten Raum, und er bekam außerdem nichts zu essen.
·       Jetzt sind jedoch die Haftbedingungen in Ordnung und Dr. Hamer wird nun auch anständig behandelt. Es geht ihm sogar den Umständen entsprechend gut.
·       In der Zwischenzeit haben seine engsten Vertrauten ihm einen spanischen Anwalt besorgt, mit dem Dr. Hamer auch einverstanden ist.
·       Bekannt ist inzwischen, dass der Prozeß in Frankreich bzw. die Revision bei der Cour de Casssation überhaupt noch nicht entschieden ist – und nach Aussage seiner franz. Anwältin das noch 2-3 Jahre dauern kann – so dass es sich hier um eine „präventive Verhaftung“ handelt, einzig mit dem Ziel, Dr. Hamer nach Frankreich auszuliefern und letztendlich in die Psychiatrie abzuschieben, aus der er evtl. nicht mehr herauskommt.
 
Das muß unter allen Umständen verhindert werden!
Der vorschnelle Haftbefehl kann auch nicht mit „Fluchtgefahr“ begründet werden, da Dr. Hamer schon seit Jahren in Spanien im gleichen Haus lebt und sich nie von dort entfernt, geschweige versteckt hat.
 
·       Aus den Auslieferungspapieren geht ebenfalls nicht hervor, wofür gnau die 3 jährige Haftstrafe verhängt worden ist. Man kann also davon ausgehen, dass es sich hier um reien Willkür handelt, zumal den Behörden die Formalien ja bestens bekannt sind.
·       Von den deutschen Behörden wird er in keiner Weise unterstützt – im Gegenteil.
·       Am Sonntag haben seine Leute ihn besucht und 40 Min. mit ihm sprechen können. Dr. Hamer ist hoch erfreut und zugleich gerührt über soviel Anteilnahme und Solidarität. Er bedankt sich ganz herzlich bei allen, die ihn jetzt unterstützen – sei es in Gedanken, durch irgendwelche Aktionen oder auch Spenden. Und er ist begeistert, dass sich jetzt in Sachen Germanische Neue Medizin endlich etwas bewegt, denn die GNM konnte diese Hilfe noch nie so dringend gebrauchen wie jetzt.
·       Er lässt außerdem ausrichten, dass der letzte Satz seines neuen Buches „Krebs und alle sog. Krankheiten – Kurze Einführung in die Germanische Neue Medizin“ nicht nur so geschrieben, sondern auch so gemeint ist.
·       Er hat sodann darum gebeten, der Öffentlichkeit einmal die Hintergründe seiner Verhaftung zu schildern.
 
Wie kam es zur Verurteilung und zur Verhaftung von Dr. Hamer?
 
Dr. Hamer ist wegen „Aufhetzen gegen Schulmedizin und Anstiftung zur Neuen Medizin, mit dem Ziel der Ausübung“ in Frankreich beim „Tribunal de Grande Instance“ in Chambery angeklagt (Ermittlungshaftbefehl seit 1993).
 
Er soll aus dem Ausland durch Verfassen eines französischen Buches über die Neue Medizin in Frankreich eine Straftat begangen haben.
Die Straftat soll er u.a. dadurch verübt haben, dass er sich in einem Telefongespräch mit der Präsidentin der ASAC (Verein: „Stoppt den Krebs“) in Frankreich bejahend dazu geäußert hat, dass man ein CT einer Patientin schicken könne.
 
In Wirklichkeit nahm sein Sohn, Dr. Bernd Hamer, dieses Gespräch entgegen, dessen Stimme übrigens ähnlich klingt.
 
Dies wurde vom deutschen oder französischen Geheimdienst illegal abgehört.
 
Daraufhin hat die französische Justiz – unter ausdrücklicher Berufung auf die Staatsanwaltschaft Chambery, 7 Jahre später – und das noch vor dem eigentlichen Prozeß – einen internationalen Haftbefehl ausgefertigt, so dass Herr Dr. Hamer den Prozeß nur in Handschellen bzw. vom Gefängnis aus hätte erleben können, wenn er dort erschienen wäre.
 
Doch das Gericht hat ihn 2 Tage zu spät geladen, so dass er diesen Termin überhaupt nicht wahrnehmen konnte. Nebenbei sei noch erwähnt, dass sein Anwalt 10 Tage vorher überhaupt noch keine Akteneinsicht hatte.
 
Auch hatte das Gericht schon vor dem Prozeß eine In-Zweifelziehung der Verifikationen von den Universitäten Wien (1986), Düsseldorf (1992) und Trnava/Bratislava (1998) zugelassen und sich geweigert, überhaupt darauf zu antworten. Es ging sogar soweit, dass es die I`UNADFI, das staatliche Antisekten-Dezernat, als Nebenkläger in dem Prozeß installiert hatte.
 
Später hat dann das französische Gericht an die spanische Behörden geschrieben, dass eine Auslieferung geplant sei, wenn Dr. Hamer nicht zur Verhandlung (2. Instanz) erscheinen würde. Diesmal war er aber dem Rat seines Anwalts gefolgt und nicht zu dem Termin erschienen, da er gesundheitlich nicht auf der Höhe war.
 
Daraufhin wurde das 1. Urteil (2000) – in Abwesenheit – aufgehoben und er wurde erneut zu 18 Monaten Gefängnis – davon 9 mit und 9 Monate ohne Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt.
 
Ende Mai 2004 hat sich dann etwas ereignet, das in der Justiz einmalig ist und das es wahrscheinlich noch niemals gegeben hat: das französische Gericht (Cour D´Appel de Chambery) hat das Berufungsverfahren gegen Dr. Hamer – ohne Ladung bzw. Kenntnis seines Anwalts oder seiner Person – einfach durchgeführt.
 
Wie aus heiterem Himmel hat Herr Dr. Hamer am 27. Mai 2004 – durch ein Fax eines Zeitungsartikels aus Frankreich, mit der Überschrift: Hamer aux abonnés absents, zu deutsch: Hamer auf Tauchstation – von diesem Prozeß überhaupt erst erfahren.
 
Man hatte ihn des Betrugs und der Komplitzenschaft bei der illegalen Ausübung medizinischer Tätigkeit für schuldig befunden.
 
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lange Haftstrafe gefordert, um einen europäischen Haftbefehl erwirken zu können. Dafür reichte aber das Strafausmaß aus der vorherigen Instanz nicht aus, weil von den 18 Monaten ja 9 Monate zur Bewährung ausgesetzt waren.
 
Für den europäischen Haftbefehl ist aber eine Gefängnisstrafe von mindestens 12 Monaten – ohne Bewährung – erforderlich.
 
Darüber hinaus hat man ihn auch zu etwa 200.000 Euro Wiedergutmachung verurteilt, die er an völlig wildfremde Leute bezahlen soll, die behaupten, durch die Germanische Neue Medizin (bzw. seine Bücher) Nachteile erlitten zu haben, die er aber persönlich überhaupt nicht kennt. Vermutlich auch ein einmaliger Fall in der Justiz.
 
Voraussetzung dafür ist natürlich die Annahme, dass die Germanische Neue Medizin falsch ist, was sie aber nachweislich nicht ist. Doch das Gericht verweigert schon zum 10. Mal einen Beweisbeschluß für die Richtigkeit der Germanischen Neuen Medizin auf Urkundenbasis.
 
Stattdessen hat die Anwältin des staatlichen Sektendezernats Joelle V. bedauert, „dass die Germanische Neue Medizin immer weiter durch das Internet verbreitet wird“, und stellte die Frage: „Was kann man tun, um Hamer zu stoppen – im wahrsten Sinne des Wortes?“
 
Und Frau Oberstaatsanwältin Jakobine D. hat vom Gericht verlangt, „ihn zu einer ausreichenden Strafe zu verurteilen, um einen europäischen Haftbefehl anfordern zu können“, wörtlich: „wenigstens 1 Jahr Gefängnisstrafe (ohne Bewährung)“.
 
Sie hat sogar schon vorweggenommener Weise an den europäischen Justizhof appelliert, die Strafe von über 1 Jahr zu bestätigen, wenn es soweit ist.
 
Nun ist es soweit!
 
Im Juli 2004 ist das Urteil sogar noch verschärft und Dr. Hamer wegen „Betrugs und illegaler Ausübung der Medizin“ zu 3 Jahren haft – ohne Bewährung – verurteilt worden. Der wahre Sinn aber, weshalb man Herrn Dr. Hamer habhaft werden will, sind nicht die idiotischen Anschuldigungen, sondern einzig die Vernichtung der Germanischen Neuen Medizin. Dazu ist jedes Mittel recht. Man hofft, mit der Inhaftierung und möglicherweise psychiatrischen Zwangshospitalisierung von Dr. Hamer, diesen seit 23 Jahren bestehenden Wissenschaftsstreit zwischen Schulmedizin und der Germanischen Neuen Medizin – der inzwischen zu einem Politikum geworden ist – damit endgültig beenden zu können.
 
Wir werden Sie weiter informieren
 
PS
Dr. Hamer darf im Gefängnis Post aus der ganzen Welt bekommen. Auch wenn er die Briefe nicht beantworten kann, er würde sich aber bestimmt darüber freuen. Wer ihm also schreiben möchte, hier die Adresse:
 
Dr. med. Ryke Geerd Hamer
Centro Penitenciario Madrid V
Apartado de Correos 200
Colmenar Viejo
E-28770 Madrid
Espana
 
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