Herrn Justizminister Behrens (persönlich)
Martin-Luther-Platz 40

D- 40212 Düsseldorf

23.8.1997

Zum Prozeß gegen Dr. med. Ryke Geerd HAMER am Amtsgericht Köln vom 20. und 22. August 1997

Sehr geehrter Herr Justizminister

Als lebenskundiger, klinisch erfahrener, in voller Praxis tätiger 52 jähriger Arzt, Mitglied der Schweizerischen Ärztegesellschaft und der Vereinigung Unabhängiger Ärzte der Schweiz, Naturwissenschaftler mit höchstem Interesse an Gehirnforschung und Psychosomatik, bei kritischem Verstand mit den rein biologischen Erkenntnissen Dr. Hamers seit geraumer Zeit befaßt, habe ich den Strafgerichtsverhandlungen am Amtsgericht Köln gegen Dr. med. Ryke Geerd Hamer am 20. und 22. August 1997 als Prozeßbeobachter persönlich beigewohnt.

Ich bin schockiert durch das erlebte boulvardisierte Niveau der Prozeßführung, durch die personale Besetzung der Staatsanwaltschaft (Klaas) und des Gerichtsvorsitzenden (Hilgert), die sich dem unbefangenen Beobachter weder durch ihre persönliche Reife, umfassende Bildung, Würde, Unabhängigkeit des juristischen Wahrnehmens und Denkens, kurz ihrer persönlichen Urteilskraft dem eigentlichen Gegenstand der Rechtsfindung, nämlich der bis dahin wissenschaftlich-öffentlichen unüberprüften Erkenntnissen Dr. med. R. G. Hamers, die sich nach meinem eigenen beschränkten Recherchen klinisch hundertfach an schwersten menschlichen Erkrankungen bewahrheitet haben, als gewachsen zeigten. Während dieser zwei Prozeßtage verdichtete sich der beklemmende Verdacht, daß hier unter einem Mantel der Legalität (strategische Einengung - Aburteilung ausschließlich anhand des deutschen Heilpraktikergesetzes aus der Zeit des Dritten Reiches) einer der möglicherweise bedeutendsten naturwissenschaftlichen Geister des ausgehenden 20. Jahrhunderts als Arzt und Wissenschaftler der immer offenkundlicher in steigender Zahl an unheilbaren Krankheiten leidenden Bevölkerung entzogen werden soll.

Diesem großen Geist, von dessen überragender innovativer naturwissenschaftlicher Erkenntniskraft und ihrer möglicherweise global bahnbrechender Bedeutung sich jeder unabhängig denkender Mensch durch einfache Lektüre seiner grundlegenden Werke, die in klarer und einfacher Sprache abgefaßt sind, in kurzer Zeit in ein vorläufiges Bild setzen könnte, wurde sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch dem Gerichtspräsidenten in einer vorverurteilenden Manier schockierend respekt- und würdelos begegnet, wie es allenfalls mittelalterlich an den Pranger gestellten Übeltätern widerfuhr. Die Presse- und Fernsehleute bedienten sich an diesem großen und an einem Teil der bereits dafür vorbe-stimmten und zu ihrem Mißbrauch bereits erscheinenden Zeugen wie in einem Jahrmarktstreiben, das nur schon die akustische Störungsfreiheit des Verhandlungsablaufes ständig schwer beeinträchtigte.

Es entstand der für ein demokratisches Rechtssystem zutiefst widerliche Eindruck, daß einerseits Futter für die Medien bereits präpariert war und in exakt prognostierbarer Form bereits abends und am nächsten Tag als perfekt inszenierte plebejische Vorverurteilung und als Rufmord ausgestoßen wurde, und andererseits am zweiten Prozeßtag Staatsanwaltschaft und Richter für jeden Beobachter fühlbar in ihrer Legitimation unheilvoll gestärkt erschienen, diesem "Angeklagten" als gemeinem Gefährder der Volksgesundheit zu begegnen. Würden Sie es denn für möglich halten, daß ein Richter drei von Haß erfüllten Zeugen hintereinander die Frage stellte, ob ihrer Meinung nach der Angeklagte zu bestrafen sei, was diesen Menschen die Gelegenheit verschaffte, der aufgeputschten "Volksmeinung" entlang zur Hatz zu blasen, worauf sich dann die Presse berauscht stürzte!? - Herr Justizminister, dies geschah nun wirklich, und es war ganz nahe einem Lynch-Akt, roch nach Gosse und beschmutzte die deutsche Justiz!

Justizial blieb stets als größter Skandal im Raume stehen, daß diesem großbeseelten Arzt in niederster Gesinnugsäußerung seitens des Gerichtes der ehrwürdigste aller menschlichen Konflikte aberkannt wurde: - die durch seine berufliche und existentielle Verfolgung entstandene Gewissensnot des Nicht-Helfen-Dürfens bei erkannter Not des Gegenübers und deren Handlungsgrund. Man nimmt ihm aufgrund eines - notabene nach wie vor ungeklärten medizinischen Schulenstreits - wie zu Galileos Zeiten per "Nicht-Abschwören-Wollens", die ärztliche Approbation und lastet ihm, der von Tausenden von verzweifelt in der unheilbaren Not von der anerkannten Medizin "Entlassenen" als Arzt angegangen wurde und wird, "Behandlung" und sogar Tod dieser Beklagenswerten an, auch wenn alle Aussagen selbst der Belastungszeugen der Staatsanwaltschaft diesen Vorwurf in sich zusammenbrechen ließen, und er auch nie nur einer Pfennig für seine Aufklärung über Krankheitsursachen (deren Befolgung Unzählbaren nachprüfbar zur definitiven Heilung verholfen hat) angenommen hat. - Hätte das Gericht nur eine Sekunde lang diese innere Situation eines wirklichen Arztes, der sich der Not der Patienten niemals entzogen hat, gewürdigt, und hätte es den Mut, sich dem obszönen Bewußtseinsbetrug der Medien zu widersetzen, wäre die sofortige Freilassung unter Rehabilitationsfolgen des "Angeklagten" die einzig angemessene Handlung.

Nachdem Rechtsanwalt Mendel, der Verteidiger Dr. Hamers, am zweiten Prozeßtag um ca. 15:00, also noch zu weit unausgeschöpfter Arbeitszeit des Gerichtes, einen fundamentalen Prozeßantrag, gestützt auf ein jüngstes Verfassungsgerichtsurteil innerhalb der Betäubungsmittel-Rechtssprechung formuliert hatte, das die Analogiebrücke zum HPG schlug (wenn Haschisch der Volksgesundheit erkannterweise unerheblich schade gegenüber den gleichgestellten schwer destruktiven anderen Betäubungsmitteln, werde der Gebrauch von Cannabis durch den Richter entpönalisierbar - so seien die ärztlichen Begegnungen Dr. Hamers mit verzweifelten Patienten, die sich als nicht nachweisbare Gesundheitsschädigung auswirken, der Strafbarkeit innerhalb des HPG analog zu entziehen), brach der Vorsitzende fassungs- und begründungslos die Verhandlung brüsk und rüde ab, ließ konsternierte Prozeßteilnehmer zurück. Er brach die Verhandlung in einem Moment ab, der jeden wirklich unabhängigen Richter hätte in höchstem Maße interessieren und als Gesetzeskundigen hätte herausfordern müssen.

Nach Ausgang dieser zwei Prozeßtage bin ich zutiefst beschämt darüber, daß keine bedeutsam Persönlichkeit des öffentlichen Lebens und der Wissenschaft der Bundesrepublik Deutschland diesen historischen Prozeß mitverfolgt hat, der möglicherweise der Dimension einer kopernikanischen Bewußtseinswende im Verständnis menschlicher Erkrankung gleichkommt. Als ärztlicher Berufskollege Dr. Hamers, als Naturwissenschaftler, Zeitgenosse und Bürger eines demokratischen Landes bin ich, sehr geehrter Herr Justizminister, tief beunruhigt und besorgt um das geachtete demokratische Staatswesen Ihres Landes, um die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit in der BRD, da der schwer lastende Verdacht sich einstellte, daß dieser große, den die BRD hervorgebracht hat und dessen sie sich schon heute und ins 21. Jahrhundert hinein als großen Sohn würde rühmen können, bereits verurteilt ist, wenn nicht ein verantwortungsvoller Mann in hoher Machtbefugnis wie Sie, im letzten Moment im wahrsten Sinne "zum Rechten" schaut. Sie haben noch die Macht und Möglichkeit, Ihre persönliche öffentliche Verantwortung für den am 29. August 1997 anberaumten letzten Prozeßtag Ihren demokratischen Einfluß geltend zu machen, damit an Dr. Hamer nicht das bereits jetzt feststehend erscheinende Urteil der Höchststrafe an Freiheitsberaubung vollstreckt wird und die BRD damit einen politischen Gefangenen erster Größenordnung einkerkert.

Lassen Sie sich auch nicht von der erschreckenden Feigheit der anerkannten Medizin, sich der öffentlichen wissenschaftlichen Überprüfung der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse Dr. Hamers zu entziehen, zur Gehilfenschaft und stellvertretenden "Entsorgung" dieser Bedrohung bisheriger medizinischer Überzeugung brauchen, sorgen Sie für die Einhaltung der Grundrechte auf ein gerechtes Verfahren und dafür, daß die seit über 10 Jahren rechtskräftige Verurteilung der Universität Tübingen, die naturwissenschaftlich-medizinisch-klinische Überprüfung der Hamer'schen Erkenntnisse vornehmen zu müssen (an der ich selber wie jeder Mediziner hochgradig und einzig interessiert bin), auch vollzogen wird. Sorgen Sie für einen menschenrechtskonformen Prozeß, der die endliche Rehabilitierung und sofortige Freilassung Dr. med. Ryke Geerd Hamers zur Folge haben wird, wofür Ihnen in Bälde Millionen von Menschen, deren gesundheitliche Not ohne wirkliche Hilfe jeden Tag mehr zum Himmel schreit, ihren tiefen Dank schulden werden.
hochachtungsvoll

(Dr. med. H. U. Leuzinger)
z.K. an; Herrn Dr. med. Ryke Geerd Hamer, Strafvollzugsanstalt Köln -Ossendorf
Herrn Rechtsanwalt W. Mendel, Strafverteidiger Dr. Hamers, D- 47799 Krefeld