Herrn Justizminister Behrens (persönlich)
Martin-Luther-Platz 40
D- 40212 Düsseldorf
23.8.1997
Zum Prozeß gegen Dr. med. Ryke Geerd HAMER am Amtsgericht Köln vom 20. und 22. August 1997
Sehr geehrter Herr Justizminister
Als lebenskundiger, klinisch erfahrener,
in voller Praxis tätiger 52 jähriger Arzt, Mitglied der Schweizerischen
Ärztegesellschaft und der Vereinigung Unabhängiger Ärzte der
Schweiz, Naturwissenschaftler mit höchstem Interesse an Gehirnforschung
und Psychosomatik, bei kritischem Verstand mit den rein biologischen Erkenntnissen
Dr. Hamers seit geraumer Zeit befaßt, habe ich den Strafgerichtsverhandlungen
am Amtsgericht Köln gegen Dr. med. Ryke Geerd Hamer am 20. und 22. August
1997 als Prozeßbeobachter persönlich beigewohnt.
Ich bin schockiert durch das erlebte
boulvardisierte Niveau der Prozeßführung, durch die personale Besetzung
der Staatsanwaltschaft (Klaas) und des Gerichtsvorsitzenden (Hilgert), die sich
dem unbefangenen Beobachter weder durch ihre persönliche Reife, umfassende
Bildung, Würde, Unabhängigkeit des juristischen Wahrnehmens und Denkens,
kurz ihrer persönlichen Urteilskraft dem eigentlichen Gegenstand der Rechtsfindung,
nämlich der bis dahin wissenschaftlich-öffentlichen unüberprüften
Erkenntnissen Dr. med. R. G. Hamers, die sich nach meinem eigenen beschränkten
Recherchen klinisch hundertfach an schwersten menschlichen Erkrankungen bewahrheitet
haben, als gewachsen zeigten. Während dieser zwei Prozeßtage verdichtete
sich der beklemmende Verdacht, daß hier unter einem Mantel der Legalität
(strategische Einengung - Aburteilung ausschließlich anhand des deutschen
Heilpraktikergesetzes aus der Zeit des Dritten Reiches) einer der möglicherweise
bedeutendsten naturwissenschaftlichen Geister des ausgehenden 20. Jahrhunderts
als Arzt und Wissenschaftler der immer offenkundlicher in steigender Zahl an
unheilbaren Krankheiten leidenden Bevölkerung entzogen werden soll.
Diesem großen Geist, von dessen
überragender innovativer naturwissenschaftlicher Erkenntniskraft und ihrer
möglicherweise global bahnbrechender Bedeutung sich jeder unabhängig
denkender Mensch durch einfache Lektüre seiner grundlegenden Werke, die
in klarer und einfacher Sprache abgefaßt sind, in kurzer Zeit in ein vorläufiges
Bild setzen könnte, wurde sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch dem
Gerichtspräsidenten in einer vorverurteilenden Manier schockierend respekt-
und würdelos begegnet, wie es allenfalls mittelalterlich an den Pranger
gestellten Übeltätern widerfuhr. Die Presse- und Fernsehleute bedienten
sich an diesem großen und an einem Teil der bereits dafür vorbe-stimmten
und zu ihrem Mißbrauch bereits erscheinenden Zeugen wie in einem Jahrmarktstreiben,
das nur schon die akustische Störungsfreiheit des Verhandlungsablaufes
ständig schwer beeinträchtigte.
Es entstand der für ein demokratisches
Rechtssystem zutiefst widerliche Eindruck, daß einerseits Futter für
die Medien bereits präpariert war und in exakt prognostierbarer Form bereits
abends und am nächsten Tag als perfekt inszenierte plebejische Vorverurteilung
und als Rufmord ausgestoßen wurde, und andererseits am zweiten Prozeßtag
Staatsanwaltschaft und Richter für jeden Beobachter fühlbar in ihrer
Legitimation unheilvoll gestärkt erschienen, diesem "Angeklagten"
als gemeinem Gefährder der Volksgesundheit zu begegnen. Würden Sie
es denn für möglich halten, daß ein Richter drei von Haß
erfüllten Zeugen hintereinander die Frage stellte, ob ihrer Meinung nach
der Angeklagte zu bestrafen sei, was diesen Menschen die Gelegenheit verschaffte,
der aufgeputschten "Volksmeinung" entlang zur Hatz zu blasen, worauf
sich dann die Presse berauscht stürzte!? - Herr Justizminister, dies geschah
nun wirklich, und es war ganz nahe einem Lynch-Akt, roch nach Gosse und beschmutzte
die deutsche Justiz!
Justizial blieb stets als größter
Skandal im Raume stehen, daß diesem großbeseelten Arzt in niederster
Gesinnugsäußerung seitens des Gerichtes der ehrwürdigste aller
menschlichen Konflikte aberkannt wurde: - die durch seine berufliche und existentielle
Verfolgung entstandene Gewissensnot des Nicht-Helfen-Dürfens bei erkannter
Not des Gegenübers und deren Handlungsgrund. Man nimmt ihm aufgrund eines
- notabene nach wie vor ungeklärten medizinischen Schulenstreits - wie
zu Galileos Zeiten per "Nicht-Abschwören-Wollens", die ärztliche
Approbation und lastet ihm, der von Tausenden von verzweifelt in der unheilbaren
Not von der anerkannten Medizin "Entlassenen" als Arzt angegangen
wurde und wird, "Behandlung" und sogar Tod dieser Beklagenswerten
an, auch wenn alle Aussagen selbst der Belastungszeugen der Staatsanwaltschaft
diesen Vorwurf in sich zusammenbrechen ließen, und er auch nie nur einer
Pfennig für seine Aufklärung über Krankheitsursachen (deren Befolgung
Unzählbaren nachprüfbar zur definitiven Heilung verholfen hat) angenommen
hat. - Hätte das Gericht nur eine Sekunde lang diese innere Situation eines
wirklichen Arztes, der sich der Not der Patienten niemals entzogen hat, gewürdigt,
und hätte es den Mut, sich dem obszönen Bewußtseinsbetrug der
Medien zu widersetzen, wäre die sofortige Freilassung unter Rehabilitationsfolgen
des "Angeklagten" die einzig angemessene Handlung.
Nachdem Rechtsanwalt Mendel, der
Verteidiger Dr. Hamers, am zweiten Prozeßtag um ca. 15:00, also noch zu
weit unausgeschöpfter Arbeitszeit des Gerichtes, einen fundamentalen Prozeßantrag,
gestützt auf ein jüngstes Verfassungsgerichtsurteil innerhalb der
Betäubungsmittel-Rechtssprechung formuliert hatte, das die Analogiebrücke
zum HPG schlug (wenn Haschisch der Volksgesundheit erkannterweise unerheblich
schade gegenüber den gleichgestellten schwer destruktiven anderen Betäubungsmitteln,
werde der Gebrauch von Cannabis durch den Richter entpönalisierbar - so
seien die ärztlichen Begegnungen Dr. Hamers mit verzweifelten Patienten,
die sich als nicht nachweisbare Gesundheitsschädigung auswirken, der Strafbarkeit
innerhalb des HPG analog zu entziehen), brach der Vorsitzende fassungs- und
begründungslos die Verhandlung brüsk und rüde ab, ließ
konsternierte Prozeßteilnehmer zurück. Er brach die Verhandlung in
einem Moment ab, der jeden wirklich unabhängigen Richter hätte in
höchstem Maße interessieren und als Gesetzeskundigen hätte herausfordern
müssen.
Nach Ausgang dieser zwei Prozeßtage bin ich zutiefst beschämt darüber,
daß keine bedeutsam Persönlichkeit des öffentlichen Lebens und
der Wissenschaft der Bundesrepublik Deutschland diesen historischen Prozeß
mitverfolgt hat, der möglicherweise der Dimension einer kopernikanischen
Bewußtseinswende im Verständnis menschlicher Erkrankung gleichkommt.
Als ärztlicher Berufskollege Dr. Hamers, als Naturwissenschaftler, Zeitgenosse
und Bürger eines demokratischen Landes bin ich, sehr geehrter Herr Justizminister,
tief beunruhigt und besorgt um das geachtete demokratische Staatswesen Ihres
Landes, um die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit in der BRD, da der schwer
lastende Verdacht sich einstellte, daß dieser große, den die BRD
hervorgebracht hat und dessen sie sich schon heute und ins 21. Jahrhundert hinein
als großen Sohn würde rühmen können, bereits verurteilt
ist, wenn nicht ein verantwortungsvoller Mann in hoher Machtbefugnis wie Sie,
im letzten Moment im wahrsten Sinne "zum Rechten" schaut. Sie haben
noch die Macht und Möglichkeit, Ihre persönliche öffentliche
Verantwortung für den am 29. August 1997 anberaumten letzten Prozeßtag
Ihren demokratischen Einfluß geltend zu machen, damit an Dr. Hamer nicht
das bereits jetzt feststehend erscheinende Urteil der Höchststrafe an Freiheitsberaubung
vollstreckt wird und die BRD damit einen politischen Gefangenen erster Größenordnung
einkerkert.
Lassen Sie sich auch nicht von der
erschreckenden Feigheit der anerkannten Medizin, sich der öffentlichen
wissenschaftlichen Überprüfung der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse
Dr. Hamers zu entziehen, zur Gehilfenschaft und stellvertretenden "Entsorgung"
dieser Bedrohung bisheriger medizinischer Überzeugung brauchen, sorgen
Sie für die Einhaltung der Grundrechte auf ein gerechtes Verfahren und
dafür, daß die seit über 10 Jahren rechtskräftige Verurteilung
der Universität Tübingen, die naturwissenschaftlich-medizinisch-klinische
Überprüfung der Hamer'schen Erkenntnisse vornehmen zu müssen
(an der ich selber wie jeder Mediziner hochgradig und einzig interessiert bin),
auch vollzogen wird. Sorgen Sie für einen menschenrechtskonformen Prozeß,
der die endliche Rehabilitierung und sofortige Freilassung Dr. med. Ryke Geerd
Hamers zur Folge haben wird, wofür Ihnen in Bälde Millionen von Menschen,
deren gesundheitliche Not ohne wirkliche Hilfe jeden Tag mehr zum Himmel schreit,
ihren tiefen Dank schulden werden.
hochachtungsvoll
(Dr. med. H. U. Leuzinger)
z.K. an; Herrn Dr. med. Ryke Geerd Hamer, Strafvollzugsanstalt Köln -Ossendorf
Herrn Rechtsanwalt W. Mendel, Strafverteidiger Dr. Hamers, D- 47799 Krefeld
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