Dr.Stefan Lanka Ludwig-Pfaustr.1b D-70176 Stuttgart

 

An die Spanische Botschaft in Berlin

 

Via Fax: 030 Ð 254007420                                                                            10.9.2004

 

 

 

 

Betr.:      EILT! Direkt auf den Tisch: Dringlicher Klþrungsbedarf!

 

Dr. Ryke Geerd Hamer, Alhaurin el Grande bei Malaga, Spanien

 

Wurde Dr. Hamer am 9.9.2004 von Unbekannten gekidnappt (entfŸhrt) oder durch die staatliche Gewalt Spaniens verhaftet?

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 9.9.2004 verursachte die Ÿber Internet verbreitete Meldung, Dr. Ryke Geerd Hamer sei in Spanien verhaftet worden Unruhe bei vielen BŸrgern, insbesondere in Deutschland, …sterreich und in der Schweiz.

 

Mittlerweile erhielten wir von einer Augenzeugin in Malaga einen mŸndlichen Bericht Ÿber den mehr als eigenartigen Vorgang.

 

Am 9.9.2004 befand sich Dr. Hamer gegen 9.30 Uhr, in der Nþhe des Hauses in dem er wohnt, auf dem Weg zum Bþcker. Vier nicht uniformierte Personen zeigten Herrn Dr. Hamer irgend etwas, eine gro§e MŸnze oder eine Erkennungsmarke, aber kein schriftliches Dokument, wie es bei einer Verhaftung aufgrund eines Haftbefehls erforderlich gewesen wþre! Von diesen Personen wurde Dr. Hamer festgenommen.

 

Die Augenzeugin erbat von den Personen eine Erklþrung warum Herrn Dr. Hamer sein Freiheitsrecht entzogen wurde. Die vier Personen verweigerten dieses. Sie zwangen Herrn Dr. Hamer in eines der zwei Autos und fuhren weg.

 

Hier besteht der dringende Verdacht, dass Dr. Hamer nicht durch die staatliche Gewalt in Spanien verhaftet worden ist, sondern gekidnappt (EntfŸhrung mšglicherweise in der Absicht Dr. Hamer zu ermorden) worden ist.

 

Hier besteht ein dringlicher Klþrungsbedarf.

 

Es ist eine unstrittige Tatsache, dass vor Ÿber 20 Jahren der Sohn des Dr. Hamer durch SchŸsse, die durch den Kronprinzen von Italien aus dessen Gewehr abgefeuert wurden getštet worden ist.

 

Auffþllig ist hier, dass der Kronprinz von Italien wegen dieser Tat in Frankreich rechtskrþftig verurteilt worden ist und nach dem Rechtskrþftigwerden dieses Urteiles, aufgrund von mehr als zweifelhaften Indizien, durch die franzšsische Justiz freigesprochen worden ist.

 

Es ist bekannt, dass Dr. Hamer durchgþngig diesen Vorgang, die Tštung seines Sohnes durch den Kronprinzen von Italien, benennt, was mšglicherweise dem Kronprinzen von Italien und auch dem franzšsischen Staat und dessen Justiz nicht sehr genehm ist.

 

Insbesondere dieser Vorgang der franzšsischen Justiz begrŸndet die Vermutung, dass das Verhalten der franzšsischen Justiz nicht in Einklang mit den Anforderungen steht, die in einem Rechtsstaat an die Justiz gestellt werden.

 

Solange nicht eindeutig geklþrt ist, aus welchem Grunde Dr. Hamer seiner Freiheit entzogen wurde, muss davon ausgegangen werden, dass Dr. Hamer am 9.9.2004 entfŸhrt worden ist, zu dem Zwecke, ihn zu ermorden.

 

Der Tþterverdacht wŸrde hier auf das Umfeld des italienischen Kronprinzen, mšglicherweise unter Mitwirkung der in diesem Fall auffþllig rechtswidrig handelnden Justiz in Frankreich, fallen.

 

Es ist breit bekannt, dass Dr. Hamer in den letzten Ÿber 20 Jahren sich intensivst der biologisch-medizinischen Forschung zugewandt hat. Er hat wissenschaftlich ŸberprŸfbar in einem breiten Bereich, das biologische Geschehnis nachgewiesen, das allgemein als ãKrankheitÒ genannt wird. Konsequenz dieser wissenschaftlich ŸberprŸfbaren Forschungsergebnisse des Dr. Hamer wþre dann, wenn diese breit zur Beachtung gelangen wŸrden, gravierende finanzielle EinbrŸche insbesondere in der Pharmaindustrie, da die wissenschaftlich ŸberprŸfbaren Erkenntnisse des Dr. Hamer gleichzeitig einen erheblichen Teil der Produkte der Pharmaindustrie als nicht nur ŸberflŸssig sondern auch, insbesondere aufgrund der hþufig extremen Nebenwirkungen, nicht gerechtfertigt und gesundheitsschþdigend beweist.

 

Zweifellos ist die Pharmaindustrie Ÿber die Forschungen und Aktivitþten (Buchpublikationen) des Dr. Hamer nicht sehr erfreut. Im Falle, dass Dr. Hamer entfŸhrt worden wþre, mit der Wahrscheinlichkeit, dass diese EntfŸhrung dem Zweck dient, Herrn Dr. Hamer zu ermorden, wþre auch nicht ausgeschlossen, dass die Tþter aus dem Bereich der Pharmaindustrie kommen oder von dieser beauftragt wurden.

 

Es wþre auch mšglich, dass ursþchlich fŸr den gegen Dr. Hamer gerichteten Freiheitsentzug am 9.9.2004 eine Verurteilung des Dr. Hamer durch die franzšsische Justiz zugrunde liegt, durch dieselbe Justiz die sich derartig auffþllig eigenartig im Hinblick auf denjenigen, der den Sohn des Dr. Hamer getštet hat, verhalten hat und auf Betreiben dieser selben franzšsischen Justiz mittels Internationalem Haftbefehl die Spanische Regierung im Rahmen der Amtshilfe gebeten wurde, Herrn Dr. Hamer die Freiheit zu entziehen.

 

In seinem jetzt erschienenen neuen Buch stellt Dr. Hamer diese seine Verurteilung durch die franzšsische Justiz, in seiner Abwesenheit dar. Die Justizvorgþnge in Frankreich, die diesem Urteil zugrunde liegen sind vergleichbar auffþllig eigenartig, wie der Freispruch des Kronprinzen von Italien, der den Sohn des Dr. Hamer erschossen hat. Hier ist von Zusammenhþngen in der franzšsischen Justiz auszugehen.

 

Zufolge der uns vorliegenden Information wurde Dr. Hamer in Abwesenheit in Frankreich verurteilt, weil er in einem konkreten Fall, auf biologischer Grundlage, Vorgþnge im Kšrper eines Menschen, die allgemein als Krankheit benannt werden, unter Zuhilfenahme einer Aufnahme des Gehirns (Kopf-CT) dieses Menschen, allgemeinverstþndlich erklþrt hat.

 

Durch seine Forschungen in den letzten 20 Jahren erbrachte Dr. Hamer insbesondere den Nachweis, dass die allgemeine Schulmedizin, die die Grundlage der wirtschaftlichen Aktivitþten der Pharmaindustrie ist, nicht in biologisch-medizinisch-wissenschaftlich ŸberprŸfbaren Tatsachen grŸndet, sondern nahezu ausschlie§lich im Glauben, in Hypothesen, in Meinungen, in Konsense, in IrrtŸmern und gar in absichtlichen IrrefŸhrungen.

 

Dr. Hamer erbrachte den wissenschaftlich ŸberprŸfbaren Nachweis, dass die gegenwþrtige Medizin, die theoretische Rechtfertigungsgrundlage der Pharmaindustrie im Kern ihres Verhaltens absichtlich den Irrtum erregt, bei ihren €u§erungen handle es sich um wissenschaftlich ŸberprŸfbare Tatsachen, wþhrend der herrschenden Medizin tatsþchlich nur unbewiesene, teilweise wissenschaftlich-empirisch haltlose Hypothesen zugrunde liegen, die durch die herrschende Medizin (Pharmaindustrie) wider besseren Wissens als wissenschaftlich bewiesene Tatsachen behauptet werden.

 

Von ãherrschender SeiteÒ wird Dr. Hamer vorgeworfen, dass er nicht bereit ist, entsprechend den Verhaltensweisen im europþischen Mittelalter, in der Medizin sich einem Glauben zu unterwerfen, sondern nach ŸberprŸfbaren Tatsachen forscht und diese auch nachweist, die nicht in Einklang mit dem von Dr. Hamer durch die herrschende Medizin (herrschende Pharmaindustrie) abverlangten Glauben stehen.

 

Hier begegnet man Dr. Hamer nach dem Muster der mittelalterlichen Inquisitionsprozesse, die insbesondere in Deutschland zu der verbreiteten Praxis fŸhrten, dass Menschen, die die Wirklichkeit erforschten und sich nicht einem wirklichkeitsfremden, aber von den herrschenden Krþften im Mittelalter abverlangten Glauben unterwarfen, auf Scheiterhaufen verbrannt wurden, ermordet wurden.

 

Die hohe SorgfaltspflichterfŸllung des Dr. Hamer ist schon daran erkennbar, dass sehr bald nachdem er vor Ÿber 20 Jahren seine bedeutenden Entdeckungen machte, er diese Entdeckungen in einer Habilitationschrift zusammenfa§te und diese Schrift zum Zwecke der fachkompetenten PrŸfung der medizinischen Fakultþt der Universitþt TŸbingen in Deutschland vorlegte.

 

Trotz mehrerer Gerichtsurteile in Deutschland, die die Universitþt TŸbingen hier zur PrŸfung verpflichten, hat die Universitþt TŸbingen es bis heute unterlassen, diese von Dr. Hamer vorgelegten wissenschaftlichen Beweise zu prŸfen. Wþren die von Dr. Hamer vor Ÿber 15 Jahren der Universitþt TŸbingen vorgelegten Beweise nicht haltbar oder wŸrde es sich hier um IrrefŸhrung und Scharlatanerie handeln, hþtte die Universitþt TŸbingen dieses in den letzten 15 Jahren klar benannt.

 

Es wird lediglich unstrittig seitens der herrschenden Medizin vorgebracht, dass die durch Dr. Hamer vorgelegten Beweise nicht mit dem herrschenden Glauben (Hypothesen, Meinungen, absichtliche IrrefŸhrungen usw.) in der herrschenden Medizin in †bereinstimmung stehen.

 

Eine Verurteilung des Dr. Hamer, weil Dr. Hamer sich nicht dem abverlangten Glauben in der herrschenden Medizin (Pharmaindustrie) unterwirft, mag im Mittelalter in Europa seinen Platz gehabt haben, nicht aber im Europa zu Beginn des Dritten Jahrtausend.

 

Erkennbar verletzt ein Urteil der Justiz eines Staates, dass im Kern darin grŸndet, dass jemand sich weigert, der als wahr ŸberprŸfbaren Wirklichkeit abzuschwšren und sich weigert dem herrschenden Glauben zu unterwerfen, die Grundprinzipien eines geordneten rechtsstaatlichen Verfahrens, das von jedem Mitgliedstaat in der Europþischen Union abzuverlangen ist.

 

Kein Staat der Europþischen Union ist berechtigt, im Rahmen der Amtshilfe (z.B. Vollzug eines internationalen Haftbefehls) an der Vollstreckung eines Urteiles mitzuwirken, weil sich jemand weigert, sich dem von ihm von herrschenden Krþften abverlangten Glauben, der nachweislich mit der Wirklichkeit nicht in Einklang zu bringen ist, zu unterwerfen.

 

Eine solche Verurteilung, wie sie in Frankreich gegen Dr. Hamer erfolgte, ist fŸr jeden Mitgliedstaat der Europþischen Union sofort als schwere Verletzung des Art. 6 der Europþischen Menschenrechtskonvention zu erkennen und darf deshalb von keinem Mitgliedsstaat unterstŸtzt werden, wie dieses durch Verhaftung und Auslieferung erfolgen wŸrde.

 

Jeder Mitgliedstaat, der an der Vollstreckung eines solchen Urteiles mitwirken wŸrde, wŸrde hiermit den šffentlichen Beweis erbringen, dass er als Mitgliedstaat der Europþischen Union wissentlich und absichtlich schwere Menschenrechtsverletzungen (hier: Art. 6 der Europþischen Menschenrechtskonvention) im Interesse und mšglicherweise Auftrage Dritter (u.a. Pharmaindustrie, die Ð eben durch Dr. Hamer nachgewiesen Ð nahezu ausschlie§lich auf ein Glaubensgebþude aufbaut, das mit der biologischen Wirklichkeit nicht in Einklang zu bringen ist) handeln, fŸr die dieser Mitgliedstaat der Europþischen Union und die in diesem Mitgliedstaat an der Vollstreckung (z.B. Verhaftung und Auslieferung) Beteiligten frŸher oder spþter zur vollen Verantwortung gezogen werden mŸssten.

 

Sollte dem gegen Dr. Hamer gerichteten Vorgang am 9.9.2004 ein staatliches spanisches Handeln zugrunde liegen, dann werden wir dieses vor die zustþndigen Europþischen Stellen vorbringen mŸssen.

 

DarŸber hinaus wþre dann damit zu rechnen, dass sich spanische StaatsbŸrger persšnlich beim Kšnig von Spanien Ÿber dieses Verhalten der spanischen Regierung beschweren wŸrden, aufgrund des den spanischen StaatsbŸrgern offen stehenden Rechtes.

 

Mit freundlichem Gruss

 

 

 

 

 

 

Dr. Stefan Lanka