Dr.Stefan
Lanka Ludwig-Pfaustr.1b D-70176 Stuttgart
An die Spanische Botschaft
in Berlin
Via Fax: 030 Ð 254007420 10.9.2004
Betr.: EILT! Direkt auf den Tisch:
Dringlicher KlŠrungsbedarf!
Dr. Ryke Geerd Hamer, Alhaurin el Grande bei
Malaga, Spanien
Wurde
Dr. Hamer am 9.9.2004 von Unbekannten gekidnappt (entfŸhrt) oder durch die
staatliche Gewalt Spaniens verhaftet?
Sehr geehrte Damen und
Herren,
am 9.9.2004 verursachte die
Ÿber Internet verbreitete Meldung, Dr. Ryke Geerd Hamer sei in Spanien
verhaftet worden Unruhe bei vielen BŸrgern, insbesondere in Deutschland,
…sterreich und in der Schweiz.
Mittlerweile erhielten wir
von einer Augenzeugin in Malaga einen mŸndlichen Bericht Ÿber den mehr als
eigenartigen Vorgang.
Am 9.9.2004 befand sich Dr.
Hamer gegen 9.30 Uhr, in der NŠhe des Hauses in dem er wohnt, auf dem Weg zum
BŠcker. Vier nicht uniformierte Personen zeigten Herrn Dr. Hamer irgend etwas,
eine gro§e MŸnze oder eine Erkennungsmarke, aber kein schriftliches Dokument, wie
es bei einer Verhaftung aufgrund eines Haftbefehls erforderlich gewesen wŠre!
Von diesen Personen wurde Dr. Hamer festgenommen.
Die Augenzeugin erbat von
den Personen eine ErklŠrung warum Herrn Dr. Hamer sein Freiheitsrecht entzogen
wurde. Die vier Personen verweigerten dieses. Sie zwangen Herrn Dr. Hamer in
eines der zwei Autos und fuhren weg.
Hier besteht der dringende
Verdacht, dass Dr. Hamer nicht durch die staatliche Gewalt in Spanien verhaftet
worden ist, sondern gekidnappt (EntfŸhrung mšglicherweise in der Absicht Dr.
Hamer zu ermorden) worden ist.
Hier besteht ein
dringlicher KlŠrungsbedarf.
Es ist eine unstrittige Tatsache, dass vor Ÿber 20 Jahren der Sohn des Dr. Hamer durch SchŸsse, die durch den Kronprinzen von Italien aus dessen Gewehr abgefeuert wurden getštet worden ist.
AuffŠllig ist hier, dass der
Kronprinz von Italien wegen dieser Tat in Frankreich rechtskrŠftig verurteilt
worden ist und nach dem RechtskrŠftigwerden dieses Urteiles, aufgrund von mehr
als zweifelhaften Indizien, durch die franzšsische Justiz freigesprochen worden
ist.
Es ist bekannt, dass Dr.
Hamer durchgŠngig diesen Vorgang, die Tštung seines Sohnes durch den
Kronprinzen von Italien, benennt, was mšglicherweise dem Kronprinzen von
Italien und auch dem franzšsischen Staat und dessen Justiz nicht sehr genehm
ist.
Insbesondere dieser Vorgang
der franzšsischen Justiz begrŸndet die Vermutung, dass das Verhalten der
franzšsischen Justiz nicht in Einklang mit den Anforderungen steht, die in
einem Rechtsstaat an die Justiz gestellt werden.
Solange nicht eindeutig
geklŠrt ist, aus welchem Grunde Dr. Hamer seiner Freiheit entzogen wurde, muss
davon ausgegangen werden, dass Dr. Hamer am 9.9.2004 entfŸhrt worden ist, zu
dem Zwecke, ihn zu ermorden.
Der TŠterverdacht wŸrde hier
auf das Umfeld des italienischen Kronprinzen, mšglicherweise unter Mitwirkung
der in diesem Fall auffŠllig rechtswidrig handelnden Justiz in Frankreich,
fallen.
Es ist breit bekannt, dass
Dr. Hamer in den letzten Ÿber 20 Jahren sich intensivst der biologisch-medizinischen
Forschung zugewandt hat. Er hat wissenschaftlich ŸberprŸfbar in einem breiten
Bereich, das biologische Geschehnis nachgewiesen, das allgemein als ãKrankheitÒ
genannt wird. Konsequenz dieser wissenschaftlich ŸberprŸfbaren Forschungsergebnisse
des Dr. Hamer wŠre dann, wenn diese breit zur Beachtung gelangen wŸrden,
gravierende finanzielle EinbrŸche insbesondere in der Pharmaindustrie, da die
wissenschaftlich ŸberprŸfbaren Erkenntnisse des Dr. Hamer gleichzeitig einen
erheblichen Teil der Produkte der Pharmaindustrie als nicht nur ŸberflŸssig
sondern auch, insbesondere aufgrund der hŠufig extremen Nebenwirkungen, nicht
gerechtfertigt und gesundheitsschŠdigend beweist.
Zweifellos ist die
Pharmaindustrie Ÿber die Forschungen und AktivitŠten (Buchpublikationen) des
Dr. Hamer nicht sehr erfreut. Im Falle, dass Dr. Hamer entfŸhrt worden wŠre,
mit der Wahrscheinlichkeit, dass diese EntfŸhrung dem Zweck dient, Herrn Dr.
Hamer zu ermorden, wŠre auch nicht ausgeschlossen, dass die TŠter aus dem Bereich
der Pharmaindustrie kommen oder von dieser beauftragt wurden.
Es wŠre auch mšglich, dass
ursŠchlich fŸr den gegen Dr. Hamer gerichteten Freiheitsentzug am 9.9.2004 eine
Verurteilung des Dr. Hamer durch die franzšsische Justiz zugrunde liegt, durch
dieselbe Justiz die sich derartig auffŠllig eigenartig im Hinblick auf
denjenigen, der den Sohn des Dr. Hamer getštet hat, verhalten hat und auf
Betreiben dieser selben franzšsischen Justiz mittels Internationalem Haftbefehl
die Spanische Regierung im Rahmen der Amtshilfe gebeten wurde, Herrn Dr. Hamer
die Freiheit zu entziehen.
In seinem jetzt erschienenen
neuen Buch stellt Dr. Hamer diese seine Verurteilung durch die franzšsische
Justiz, in seiner Abwesenheit dar. Die JustizvorgŠnge in Frankreich, die diesem
Urteil zugrunde liegen sind vergleichbar auffŠllig eigenartig, wie der
Freispruch des Kronprinzen von Italien, der den Sohn des Dr. Hamer erschossen
hat. Hier ist von ZusammenhŠngen in der franzšsischen Justiz auszugehen.
Zufolge der uns vorliegenden
Information wurde Dr. Hamer in Abwesenheit in Frankreich verurteilt, weil er in
einem konkreten Fall, auf biologischer Grundlage, VorgŠnge im Kšrper eines
Menschen, die allgemein als Krankheit benannt werden, unter Zuhilfenahme einer
Aufnahme des Gehirns (Kopf-CT) dieses Menschen, allgemeinverstŠndlich erklŠrt
hat.
Durch seine Forschungen in
den letzten 20 Jahren erbrachte Dr. Hamer insbesondere den Nachweis, dass die
allgemeine Schulmedizin, die die Grundlage der wirtschaftlichen AktivitŠten der
Pharmaindustrie ist, nicht in biologisch-medizinisch-wissenschaftlich
ŸberprŸfbaren Tatsachen grŸndet, sondern nahezu ausschlie§lich im Glauben, in
Hypothesen, in Meinungen, in Konsense, in IrrtŸmern und gar in absichtlichen
IrrefŸhrungen.
Dr. Hamer erbrachte den wissenschaftlich
ŸberprŸfbaren Nachweis, dass die gegenwŠrtige Medizin, die theoretische
Rechtfertigungsgrundlage der Pharmaindustrie im Kern ihres Verhaltens
absichtlich den Irrtum erregt, bei ihren €u§erungen handle es sich um
wissenschaftlich ŸberprŸfbare Tatsachen, wŠhrend der herrschenden Medizin
tatsŠchlich nur unbewiesene, teilweise wissenschaftlich-empirisch haltlose
Hypothesen zugrunde liegen, die durch die herrschende Medizin (Pharmaindustrie)
wider besseren Wissens als wissenschaftlich bewiesene Tatsachen behauptet
werden.
Von ãherrschender SeiteÒ
wird Dr. Hamer vorgeworfen, dass er nicht bereit ist, entsprechend den
Verhaltensweisen im europŠischen Mittelalter, in der Medizin sich einem Glauben
zu unterwerfen, sondern nach ŸberprŸfbaren Tatsachen forscht und diese auch
nachweist, die nicht in Einklang mit dem von Dr. Hamer durch die herrschende
Medizin (herrschende Pharmaindustrie) abverlangten Glauben stehen.
Hier begegnet man Dr. Hamer
nach dem Muster der mittelalterlichen Inquisitionsprozesse, die insbesondere in
Deutschland zu der verbreiteten Praxis fŸhrten, dass Menschen, die die
Wirklichkeit erforschten und sich nicht einem wirklichkeitsfremden, aber von
den herrschenden KrŠften im Mittelalter abverlangten Glauben unterwarfen, auf
Scheiterhaufen verbrannt wurden, ermordet wurden.
Die hohe
SorgfaltspflichterfŸllung des Dr. Hamer ist schon daran erkennbar, dass sehr
bald nachdem er vor Ÿber 20 Jahren seine bedeutenden Entdeckungen machte, er
diese Entdeckungen in einer Habilitationschrift zusammenfa§te und diese Schrift
zum Zwecke der fachkompetenten PrŸfung der medizinischen FakultŠt der
UniversitŠt TŸbingen in Deutschland vorlegte.
Trotz mehrerer
Gerichtsurteile in Deutschland, die die UniversitŠt TŸbingen hier zur PrŸfung
verpflichten, hat die UniversitŠt TŸbingen es bis heute unterlassen, diese von
Dr. Hamer vorgelegten wissenschaftlichen Beweise zu prŸfen. WŠren die von Dr.
Hamer vor Ÿber 15 Jahren der UniversitŠt TŸbingen vorgelegten Beweise nicht
haltbar oder wŸrde es sich hier um IrrefŸhrung und Scharlatanerie handeln,
hŠtte die UniversitŠt TŸbingen dieses in den letzten 15 Jahren klar benannt.
Es wird lediglich unstrittig
seitens der herrschenden Medizin vorgebracht, dass die durch Dr. Hamer
vorgelegten Beweise nicht mit dem herrschenden Glauben (Hypothesen, Meinungen,
absichtliche IrrefŸhrungen usw.) in der herrschenden Medizin in †bereinstimmung
stehen.
Eine Verurteilung des Dr.
Hamer, weil Dr. Hamer sich nicht dem abverlangten Glauben in der herrschenden
Medizin (Pharmaindustrie) unterwirft, mag im Mittelalter in Europa seinen Platz
gehabt haben, nicht aber im Europa zu Beginn des Dritten Jahrtausend.
Erkennbar verletzt ein
Urteil der Justiz eines Staates, dass im Kern darin grŸndet, dass jemand sich
weigert, der als wahr ŸberprŸfbaren Wirklichkeit abzuschwšren und sich weigert
dem herrschenden Glauben zu unterwerfen, die Grundprinzipien eines geordneten
rechtsstaatlichen Verfahrens, das von jedem Mitgliedstaat in der EuropŠischen
Union abzuverlangen ist.
Kein Staat der EuropŠischen
Union ist berechtigt, im Rahmen der Amtshilfe (z.B. Vollzug eines
internationalen Haftbefehls) an der Vollstreckung eines Urteiles mitzuwirken,
weil sich jemand weigert, sich dem von ihm von herrschenden KrŠften
abverlangten Glauben, der nachweislich mit der Wirklichkeit nicht in Einklang
zu bringen ist, zu unterwerfen.
Eine solche Verurteilung,
wie sie in Frankreich gegen Dr. Hamer erfolgte, ist fŸr jeden Mitgliedstaat der
EuropŠischen Union sofort als schwere Verletzung des Art. 6 der EuropŠischen
Menschenrechtskonvention zu erkennen und darf deshalb von keinem Mitgliedsstaat
unterstŸtzt werden, wie dieses durch Verhaftung und Auslieferung erfolgen
wŸrde.
Jeder Mitgliedstaat, der an
der Vollstreckung eines solchen Urteiles mitwirken wŸrde, wŸrde hiermit den
šffentlichen Beweis erbringen, dass er als Mitgliedstaat der EuropŠischen Union
wissentlich und absichtlich schwere Menschenrechtsverletzungen (hier: Art. 6
der EuropŠischen Menschenrechtskonvention) im Interesse und mšglicherweise
Auftrage Dritter (u.a. Pharmaindustrie, die Ð eben durch Dr. Hamer nachgewiesen
Ð nahezu ausschlie§lich auf ein GlaubensgebŠude aufbaut, das mit der
biologischen Wirklichkeit nicht in Einklang zu bringen ist) handeln, fŸr die
dieser Mitgliedstaat der EuropŠischen Union und die in diesem Mitgliedstaat an
der Vollstreckung (z.B. Verhaftung und Auslieferung) Beteiligten frŸher oder
spŠter zur vollen Verantwortung gezogen werden mŸssten.
Sollte dem gegen Dr. Hamer
gerichteten Vorgang am 9.9.2004 ein staatliches spanisches Handeln zugrunde
liegen, dann werden wir dieses vor die zustŠndigen EuropŠischen Stellen
vorbringen mŸssen.
DarŸber hinaus wŠre dann
damit zu rechnen, dass sich spanische StaatsbŸrger persšnlich beim Kšnig von
Spanien Ÿber dieses Verhalten der spanischen Regierung beschweren wŸrden,
aufgrund des den spanischen StaatsbŸrgern offen stehenden Rechtes.
Mit freundlichem Gruss
Dr.
Stefan Lanka