Original
Korrespondenz 2002 Neue Medizin
VOLKSANWALTSCHAFT
Volksanwalt Dr. Peter Kostelka
Singerstraße 17
1015 Wien
Herrn
Reinhard Bimashofer
Quellenstraße 12/1
2340 Mödling
Wien, am 14. Mai 2002
Betr.: Alternative Heilmethoden
Sehr geehrter Herr Bimashofer!
In Ihrer Eingabe (E-Mail) vom 24. April 2002 nehmen Sie Bezug
auf alternative Heilmethoden in der Medizin und erheben insbesondere die Forderung,
dass die von Dr. Geerd Hamer angewandte so genannte "Neue Medizin"
nicht ohne genaue wissenschaftliche Erforschung verurteilt werden dürfe.
Die derzeit gegebene Verurteilung der Hamerschen Theorien sei Ihrer Ansicht
nach umso bedenklicher, als die darin vertretenen Methoden von einer anderen
Autorin, Therese von Schwarzenberg, in einem Buch verteidigt würden.
Dazu möchte ich Sie in allgemeiner Form auf folgende Rechtslage
hinweisen:
Die Volksanwaltschaft ist auf Grund verfassungsgesetzlicher Regelung als Organ
einer nachprüfenden Kontrolle der öffentlichen Verwaltung eingerichtet.
Daraus folgt unter anderem, dass das Handeln privater Personen oder Einrichtungen
keiner Prüfbarkeit durch die Volksanwaltschaft unterliegt. Insbesondere
verfügt die Volksanwaltschaft über keinen gesetzlichen Auftrag, publizierte
Meinungsäußerungen zu medizinischen Sachfragen zu analysieren und
medizinische Heilmethoden auf ihre Effizienz hin zu überprüfen. Bei
dem von Ihrer Seite angeschnittenen Themenkreis handelt es sich strukturell
um einen Meinungsstreit innerhalb der medizinischen Wissenschaft, der letzten
Endes auf wissenschaftlicher Ebene ausgetragen werden muss. Keinesfalls ist
die Volksanwaltschaft in der Lage, a priori Partei für die eine oder die
andere Denkrichtung zu ergreifen. Dies würde den gesetzlichen Auftrag der
Verwaltungskontrolle bei weitem überschreiten.
Sollte es auf Grund eines medizinischen "Schulenstreites" zu einer
Verkürzung von Patientenrechten kommen, so hätte selbstverständlich
jeder betroffene Patient die Möglichkeit, sich an den für sein Bundesland
zuständigen Patientenanwalt zu wenden.
Ein Tätigwerden der Volksanwaltschaft ist in vorliegender
Angelegenheit auf Grund der oben stehenden Ausführungen nicht möglich.
Ich hoffe aber dennoch, Sie über die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft
informiert zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Anmerkung:
Ist es nicht frustrierend? Niemand erklärt sich für
zuständig in dieser Frage: "Stimmt die Neue Medizin oder stimmt sie
nicht"! Immer und von bisher jeder offiziellen Stelle und egal ob im In-
oder Ausland, wird man abgewimmelt (diese Homepage gibt Zeugnis darüber).
Wie kommt das? Immerhin geht es hierbei um die Volksgesundheit! Also um die
Gesundheit derer, die diesen Apparat - der sich für nicht zuständig
erklärt - am Leben halten ...
So kommen wir nicht weiter! Es liegt wieder an uns, unsere Taktik zu ändern.
Das soll nicht heißen, dass wir diesen Weg der "Zur Rede stellen
von Behörden, etc." nicht weiter gehen sollten, nein! Dieser Weg war
und ist notwendig und korrekt. Wir müssen eine neuen Weg gleichzeitig beschreiten
...
Wir müssen uns die Frage stellen, ob wir DIE noch brauchen?! Wer will uns
verbieten, uns mit der Neuen Medizin zu beschäftigen, sie zu lernen? Und
mit dem Wissen um die Neuen Medizin brauchen wir kaum noch den Arzt. Wir müssen
wieder Chef unserer Angelegenheit werden!
Was glaubt Ihr, wie schnell man uns wieder hofiert? Diesmal aber bestimmen wir
als Chef 'Patient' die Richtung!
PS:
Bedenkt, dass die Neue Medizin nicht nur die herrschende Medizin berührt.
Sie ist auch gesellschaftspolitisch relevant und berührt sämtliche
Ebenen! Wir müssen wieder Eigenverantwortung übernehmen, erst recht
als Bürger. "Die Macht geht vom Volk aus.", also handeln wir
danach.