Original
Korrespondenz 2002 Neue Medizin
SOZIALMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG
Sozialministerium Baden-Württemberg
Pf 103443
70020 Stuttgart
Herrn
Jürgen Gemünd
82 Rue Principale
F-67510 Obersteinach
Stuttgart, 16.04.2002
Neue Medizin
Ihr Schreiben vom 15. März 2002
Sehr geehrter Herr Gemünd,
vom Staatsministerium ist Ihr Schreiben
vom 15. März 2002, in dem Sie sich für die "Neue Medizin"
einsetzen, an das fachlich zuständige Sozialministerium weitergeleitet
worden. Zu Ihrem Anliegen darf ich Folgendes ausführen:
Die ärztliche Therapiefreiheit
räumt Ärztinnen und Ärzten bei der Ausübung ihres Berufes
Spielräume ein, die sie unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes der
Patienten in eigener Verantwortung ausgestalten. Die ärztliche Therapiefreiheit
berechtigt allerdings nicht zur schrankenlosen Therapiewahl, sondern findet
ihre Grenzen im Stand der medizinischen Wissenschaft. Dies schlägt sich
auch in der ärztlichen Berufsordnung nieder, die den Arzt verpflichtet,
geeignete Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anzuwenden. Bei gesetzlich
krankenversicherten Patienten sind auch die leistungsrechtlichen, im Sozialgesetzbuch
V normierten Vorgaben zu berücksichtigen, die wiederum auf den allgemein
anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse verweisen.
Die von Herrn Dr. Hamer propagierte
und angewandte "Neue Medizin" ist keine medizinisch-wissenschaftlich
anerkannte, in ihrer Wirksamkeit belegte Behandlungsmethode im vorgenannten
Sinne. Auch der von Ihnen geschilderte Sieg Ihrer Ehefrau über die Krankheit
ist kein Beweis für die allgemeine Wirksamkeit der von Herrn Dr. Hamer
angewandten Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Fessel
siehe auch:
Jürgen Gemünd an Ministerpräsident Erwin Teufel, 21.04.2002 -
Neue Medizin
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